Abiturprüfungen

Bei negativem Schnelltestergebnis ohne medizinische Maske?

Am 12. April haben Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz ihre Planungen bezüglich der Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Osterferien vorgestellt. Angesichts der ansteigenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus sei der eigentlich geplante weitere Öffnungsschritt nicht zu verantworten. Diese Beurteilung des Infektionsgeschehen ist leider zutreffend, allerdings überrascht vor diesem Hintergrund eine andere Mitteilung umso mehr: „Die Abiturprüfungen finden, wie bereits angekündigt, ganz regulär ab dem 21. April statt. Alle Prüflinge erhalten vor jeder Prüfung die Möglichkeit eines freiwilligen Selbsttests. Schülerinnen und Schüler, die diesen nicht machen möchten, können auch an der Prüfung teilnehmen. Sie müssen dann jedoch eine medizinische Maske tragen.“

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass in der Situation der Abiturprüfung die Vorlage eines negativen Schnelltestergebnisses von der an allen Schulen in Hessen bestehenden Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske entbindet. Der Minister begründet diese Vorgehensweise damit, dass er damit den Abiturientinnen und Abiturienten unter den aktuellen erschwerten Rahmenbedingungen ein wenig Erleichterung verschaffen wolle.

Die GEW Hessen haben bereits zahlreiche empörte Anfragen von Kolleginnen und Kollegen erreicht, denen diese Ankündigung große Sorge bereitet. Die GEW spricht sich dafür aus, dass die Maskenpflicht als ein zentraler Bestandteil des schulischen Gesundheitsschutzes in der Pandemie uneingeschränkt gilt. Die zusätzliche Durchführung von Selbsttests vor den Abiturprüfungen ist grundsätzlich sinnvoll, um die Sicherheit zu erhöhen. Wir fordern aber, wie auch beim regulären Unterricht, dass die Tests bereits vor dem Besuch der Schule zu Hause durchgeführt werden. Dann würde sich eine positiv getestete Person gar nicht erst auf den Weg in die Schule begeben.

Wie für den regulären Schulbetrieb sind auch hinsichtlich der Abiturprüfungen deutlich mehr Gesundheitsschutzvorkehrungen erforderlich, als sie bislang realisiert wurden. Das betrifft bessere Belüftungsmöglichkeiten, die Anschaffung von hochwertigen Luftfilteranlagen, gegebenenfalls Trennwände aus Plexiglas und so weiter.

Aktuell ist ein stark zunehmendes Infektionsgeschehen zu beobachten, gerade auch in der Altersgruppe der Jugendlichen und der jungen Erwachsenen. Von daher ist zu befürchten, dass es auch unter den Abiturientinnen und Abiturienten zu Infektionsfällen kommen wird. Schon in der letzten Unterrichtswoche vor den Osterferien wurden hessenweit bei rund 900 Schülerinnen und Schülern und 100 Lehrkräften eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. An annähernd 300 öffentlichen Schulen hatten die Gesundheitsämter Quarantäne-Maßnahmen verhängt.

Daher ist es für die GEW absolut nicht nachzuvollziehen, dass ein negatives Schnelltestergebnis dazu berechtigen soll, die Abiturprüfung auch ohne medizinische Maske zu bestreiten. Alle Fachleute sind sich einig, dass die Zuverlässig der Selbsttest eingeschränkt ist. Sie liefern nicht mehr als eine Momentaufnahme, daher dürfen die üblichen AHA-L-Regeln keinesfalls außer Kraft gesetzt werden. Hierzu muss sich die Landesregierung dringend korrigieren.

Die Aussetzung der Maskenpflicht ist auf den ersten Blick zwar eine Erleichterung für die Abiturientinnen und Abiturienten. Auf den zweiten Blick zeigt sich aber, dass dadurch auch der Ablauf der weiteren Prüfungen deutlich gestört werden kann.Den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts folgend, müssten im Falle einer im Nachhinein festgestellten Infektion alle Personen in Quarantäne, die sich in dem jeweiligen Raum aufgehalten haben, wenn die betroffene Person keine medizinische Maske getragen hat. Wir haben große Sorge, ebenso wie viele Eltern und viele Schülerinnen und Schüler, dass ganze Prüfungsgruppen dann quarantänebedingt nicht an den späteren Prüfungen werden teilnehmen können.

Diese Unsicherheiten erschweren die Vorbereitungen auf das Abitur für alle Beteiligten. Auch aus diesem Grund steht die Landesregierung in der Verantwortung, höchste Schutzstandards für die Prüfungen sicherzustellen. Den Abiturientinnen und Abiturienten müssen dann allerdings Maskenpausen ermöglicht werden, den Lehrkräften ebenso.

Angesichts der zu erwartenden hohen Infektionszahlen zum Zeitpunkt der Abiturprüfungen müssen dementsprechend höchste Schutzstandards eingehalten werden. Das gilt selbstverständlich auch für die zentralen Haupt- und Realschul-Abschlussprüfungen und für die Prüfungen an den berufsbildenden Schulen, die etwas später anstehen.

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