Verpflichtendes Nutzungsdatum für die dienstliche E-Mail-Adresse der Beschäftigen und Beamt:innen (Erlass des HKM vom 28.6. 2021)
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
das Hessische Kultusministerium (HKM) hat mit seinem Erlass vom 28.6. 2021 alle „Beschäftigen und Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen an Schulen“ verpflichtet, zum Schuljahresbeginn 2021/2022 die dienstliche E-Mailadresse „@schule.hessen.de“ einzurichten und zu nutzen. Der GEW-Landesvorstand hält die Bereitstellung einer dienstlichen E-Mail-Adresse zur datenschutzkonformen dienstlichen Kommunikation grundsätzlich für richtig und begrüßt auch die Vereinbarungen mit dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL), wann man verpflichtet ist, die dienstlichen Mails einzusehen. Dass bereits jetzt ein verbindliches Nutzungsdatum festgelegt wird, hält die GEW Hessen aus folgenden Gründen rechtlich für problematisch und in vielen Fällen für nicht umsetzbar:
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und freuen uns, wenn Sie uns eine Kopie Ihres individuellen Schreibens zukommen lassen (E-Mail: info@gew-hessen.de).
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Koch Maike Wiedwald Tony C. Schwarz Landesvorsitzende Stellv. Landesvorsitzende
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