GEW zum Hochschulgesetz

Zwei kleine Schritte vor, einer zurück

28. Oktober 2021 Pressemitteilung

Anlässlich der heutigen Anhörung im hessischen Landtag zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes bewertet Dr. Simone Claar, stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und Leiterin einer Nachwuchsgruppe an der Universität Kassel, die Folgen des Gesetzes: „Mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Studierende mit Behinderung – Anliegen, die wir unterstützen und die Verbesserungen bringen können. Das Problem stellt sich in der konkreten Umsetzung.“ So käme es nach der Einschätzung der GEW Hessen beispielsweise auf die konkrete Ausgestaltung der Hochschullektorinnen und -lektoren an. Es braucht entfristete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Forschung und Lehre neben der Professur. Die Hochschulektorinnen und Hochschulektoren können dafür nur ein Baustein sein. Diese Stellen sollen in der Lehre befristet mit einer festen Zusage auf eine unbefristete Anstellung nach einer dreijährigen Bewährungsphase ausgeschrieben werden. Dr. Simone Claar betont dazu: „Entscheidend wird sein, dass die Hochschulleitungen diese Möglichkeit auch tatsächlich nutzen. Denn unbefristet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anzustellen, ist bereits jetzt rechtlich möglich, die Hochschulleitungen zeigen daran aber wenig Interesse. Inwieweit eine quasi künstliche Verlängerung der Probezeit daran etwas ändert, wird über den Erfolg der neuen Personalkategorie entscheiden.“

Die GEW Hessen kritisiert nicht nur einige Änderungen im Detail, sondern auch die Unterschiede zwischen dem Referentenentwurf aus dem HMWK und die tatsächliche Gesetzesvorlage im Landtag. Kyra Beninga, Sprecherin der Studierenden in der GEW Hessen, studiert an der Goethe-Universität Frankfurt und spricht in der Anhörung für die LandesAstenKonferenz: „Dieser Gesetzesentwurf wurde im Zuge der Verhandlungen mit der CDU/CSU derart verändert in den Landtag eingebracht, dass einige geplante Fortschritte ersatzlos gestrichen wurden. Besonders missfällt uns dabei die Beibehaltung der Sonderstellung des Hochschulrates der Goethe-Universität Frankfurt.“ Im Zuge der Wahl des neuen Präsidenten der Goethe-Universität hatte der Hochschulrat einen aussichtsreichen Kandidaten nicht zur Wahl zugelassen und ist für seine, im Unterschied zu den anderen Hochschulen, besondere Stellung kritisiert worden.

„Für Studierende sind die Stärkung des Teilzeitstudiums und die rechtliche Absicherung von Onlineprüfungen wichtige Neuerungen. Hier sind auch im Detail wieder problematische Folgen absehbar. Beispielsweise lehnen wir Software zur automatischen Gesichtserkennung gegen Täuschungsversuche bei Onlineprüfungen als unverhätnismäßig ab“, macht Beninga deutlich.