Neuwahlen aller Personalräte bereits 2024

Verkürzung der Amtszeit ist eine Zumutung für die Personalräte und die Wahlvorstehenden

Wie bekannt, wurden die Personalratswahlen in Hessen im Geltungsbereich des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) aus pandemischen Gründen vom Mai 2020, dem regulären Wahltermin, in den Mai 2021 verschoben. Die GEW vertrat in der Kontroverse mit dem Hessischen Innenministerium über den Zeitpunkt der nächsten Wahl die Rechtsauffassung, dass die Regelung in § 23 Absatz 1 HPVG, wonach „die regelmäßige Amtszeit der Personalräte (…) vier Jahre“ beträgt, auch für diesen Fall gilt. Der geschäftsführende Landesvorstand der GEW hat die Beratungen mit den anderen Gewerkschaften und die Aussichten, diese Auffassung rechtzeitig in Gerichtsverfahren durchsetzen zu können, jetzt bilanziert. Danach wird die GEW keine rechtlichen Schritte gegen die Festsetzung des Wahltermins auf Mai 2024 einleiten, auch wenn sich an der Einschätzung des rechtlich fragwürdigen Willkürakts der Landesregierung nichts geändert hat.

Die GEW Hessen bittet deshalb alle Personalräte und Wahlberechtigten, sich auf die Neuwahl aller Personalräte im Mai 2024 einzustellen.

Für die GEW ist die damit verbundene Verkürzung der Amtszeit von vier auf drei Jahre eine Zumutung und Mehrbelastung insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen in den Wahlvorständen. Auch die Arbeit der Schulpersonalräte, die ihre wichtige Arbeit unter schwierigsten Bedingungen und mit minimaler Entlastung zu leisten haben, wird so weiter erschwert. Gerade für neu gewählte Personalräte ist die Einarbeitung und die Wahrnehmung der Rechte nach dem HPVG in der Pandemie noch schwieriger gewesen als sonst. Deshalb ist die Verkürzung der Amtszeit auch ein Schlag gegen eine wirksame Interessenvertretung.

Die GEW hält es für dringend geboten, dass auch die Mitglieder der örtlichen Wahlvorstände in den Schulen bei der Wahl 2024 eine Stundenentlastung bekommen. Schon die Durchführung der Wahl im Mai 2021 ist unter den Bedingungen der Pandemie, unter anderem mit einem erheblich höheren Anteil von Briefwahlstimmen, ein echter Kraftakt gewesen. Die GEW fordert hier einen angemessenen Ausgleich, um erneut genügend Kolleginnen und Kollegen für den Wahltermin im Mai 2024 zu finden.