Wissen sie denn, was sie tun?

Zum Maßnahmenpaket HKM "Bildungssprache Deutsch"

FG Grundschule

Die Frage stellten sich viele Grundschullehrkräfte in Hessen nach der Pressemitteilung des Kultusmnisterium zur Bildungssprache Deutsch. Ausgerechnet jetzt, wo es an den Grundschulen darum geht, die Folgen aufzufangen, von denen die Kinder durch die Pandemie individuell ganz unterschiedlich betroffen sind, kommt die Ausführung der schon im Koalitionsvertrag angekündigten Eingriffe in die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte.

Fehlte schon bei den „Verpflichtenden Vorlaufkurse“ die tiefere Analyse und Auseinandersetzung mit dem, was in der Praxis stattfindet, wiederholt sich dies bei dem gesamten Maßnahmenpaket zur Bildungssprache Deutsch. Fett gedruckt steht in der Pressemitteilung zu lesen: „Methoden zum Rechtschreiblernen wie „Lesen durch Schreiben“ („Schreiben nach Gehör“) sind damit ausdrücklich nicht zulässig.“ Es stellt sich die Frage, was das Kultusministerium sich für einen Begriff von der Methode zurecht gelegt hat? Den Namen „Schreiben nach Gehör“ wird man jedenfalls in der Fachliteratur vergeblich suchen.

Zunächst ist festzustellen, dass „Lesen durch Schreiben“, wie der Name schon sagt, keine Methode zum Rechtschreiblernen ist, sondern für die Kinder erfahrbar machen soll, dass die Buchstaben für Laute stehen, die man zu Wörtern zusammenziehen kann. Denn dieser für das Lesenlernen wichtige Entwicklungsschritt ist nicht für alle Kinder auf Anhieb leicht zu vollziehen.

Selbstverständlich werden Kinder von Anfang an auch mit der richtigen Schreibweise von Wörtern konfrontiert beim Lesen von Texten, seien es Übungstexte aus dem Unterricht (häufig ihre eigenen Texte, korrigiert und ausgedruckt) oder in Büchern, Bilderbüchern und Schulbüchern. Kinder fragen, wenn sie eine bestimmte Lernentwicklung vollzogen haben, wie ein Wort „richtig“ geschrieben wird. Kinder wollen, dass ihre Texte von anderen gut gelesen werden können und kein Mensch hat je daran gedacht, Kindern die richtige Schreibweise zu verwehren. Inzwischen kommt kaum ein Schulbuch ohne wesentliche Bausteine der Methode „Lesen durch Schreiben“ aus.

Es geht darum, zunächst die Texte der Kinder wertzuschätzen, bis sie ein Verständnis der alphabetischen Strategie erlangt haben und sie sich mit den Rechtschreibregeln auseinandersetzen können. Das geschieht nicht bei allen zum gleichen Zeitpunkt, nämlich ab dem 2. Halbjahr der 1. Jahrgangsstufe, in der die „pädagogisch motivierte Fehlerkorrektur“ einsetzen soll.

Lernen ist als ein komplexer und selbstbestimmter Prozess zu sehen und findet von Kind zu Kind unterschiedlich statt. Deshalb haben wir in der Grundschule den Auftrag zur individuellen Förderung. Dass diese im Widerspruch zu Standardisierung und Gleichschrittigkeit steht, kennen Grundschullehrkräfte. Die Richtschnur für ihre pädagogischen Entscheidungen ist das Kind. „Pädagogisch motivierte Fehlerkorrektur“ suggeriert, dass Lehrkräften völlig wurscht ist, wie Kinder schreiben. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ verlangt höchste Professionalität und pädagogischen Einsatz von der Lehrkraft.

Zur Motivation beim Lesen und Schreiben lernen gehört, dass das Kind es als bedeutsam erfährt, dass es seine Gedanken ausdrücken und sich dadurch die Welt aneignen kann. Dies war das Manko vieler Fibel basierter Schreiblehrgänge, wo Kinder sich mit Ole, Leo, Oma, Ela und Momo herumschlagen mussten.

Beim Thema Handschrift scheint die Situation ebenfalls verkannt zu werden. Grundschullehrkräfte wissen, um die Bedeutung der Handschrift als Grundlage altersgerechten Lernens. Sie wissen auch um die Schwierigkeiten, die es manchem Kind bereitet, eine flüssige Handschrift zu entwickeln. Gerade deshalb gibt es auch immer wieder neue fachliche Diskussionen und Ansätze. War einst die „Vereinfachte Ausgangsschrift“ angetreten, um die Entwicklung einer flüssigen individuellen Handschrift zu erleichtern, hat sie sich über die Jahre in den Augen der meisten Pädagog:innen nicht bewährt. In den letzten Jahren machen viele Lehrkräfte Erfahrung mit der Grundschrift, einer teilgebundene Schrift, die ebenfalls mit dem Ziel angetreten ist, zu einer flüssigen Handschrift zu führen. Die fachlichen Einschätzungen unterscheiden sich auch hier. Darüber hinaus dürfte es auch von Kind zu Kind unterschiedlich sein, welcher Weg der vorteilhafteste ist. Genau an dieser Stelle setzt die Professionalität der Grundschullehrkraft an, die beobachtet, reflektiert, sich berät und im Einzelfall das eine oder das andere aus ihrem Repertoire anwenden kann. In § 86 (2) des Hessischen Schulgesetzes ist nicht ohne Grund die pädagogische Freiheit der Lehrkraft festgeschrieben.

Mit dem Maßnahmenpaket zur Bildungssprache Deutsch befeuert man die öffentliche Diskussion, verunsichert Eltern, wiegelt sie gegen Lehrkräfte auf und die Leidtragenden sind am Ende die Kinder.

Lassen wir Grundschullehrkräfte uns also nicht beirren, richten unser Handeln weiterhin an den Bedürfnissen der Kindern aus, berücksichtigen die unterschiedlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse und reflektieren unsere Erfahrungen kontinuierlich. Handeln wir weiterhin vernünftig, begründet und professionell und entwickeln Unterricht und Schule weiter.

Denn wir wissen, was wir tun.