Ab 1. Juli 2016 nur 1 Prozent mehr für Beamte?

Gesetzentwurf der Landesregierung zur Besoldungsanpassung blanker Hohn

CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben am 10. Mai 2016 einen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung der Beamtinnen und Beamten in den Landtag eingebracht. (1) 

Aus unserer Sicht ist die Absicht der hessischen Landesregierung, die Besoldung ab dem 1. Juli 2016 um nur 1 Prozent anzuheben, ein Schlag ins Gesicht der hessischen Beamtinnen und Beamten. In keinem  anderen Bundesland hat sich die Besoldung in den letzten Jahren so schlecht entwickelt wie in Hessen, die Beamtinnen und Beamten werden damit immer weiter von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt.

Der DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern weiterhin die Übertragung des aktuellen Tarifergebnisses von 2,0 bzw. 2,4 Prozent für 2015 und 2016 auf den Beamtenbereich. Gerade angesichts der aktuell steigenden Belastung für die Beschäftigten sind die (Nicht)Besoldungspläne und die Einschnitte bei der Beihilfe ein Zeichen der Geringschätzung der Landesregierung  gegen über den Beamtinnen und Beamten. Die Rückkehr von der 42-Stunden-Woche zur 40-Stunden-Woche ist lange überfällig und darf nicht weiter vertagt werden. 

Grüne und CDU beleben hierbei wieder alte Mythen, dass "wir" (wer immer das sein soll) über unsere Verhältnisse gelebt hätten, die Generationengerechtigkeit es erfordere, dass jetzt alle mal den Gürtel enger schnallen müssten. Das wird auch durch Wiederholung nicht zur Wahrheit. 

Vielmehr werden die Beamtinnen und Beamten ausgepresst wie Zitronen.

Und das, obwohl sich das Land  laut aktueller Steuerschätzung über 260 Millionen Euro Mehreinnahmen für 2016 und laut Prognose über 338 Millionen in 2017 freuen kann. Deswegen ist die Argumentation, es sei kein Geld für eine angemessene Besoldungsanpassung entsprechend dem Ergebnis für die Angestellten im öffentlichen Dienst da, blanker Hohn. 

Wir erwarten gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, dass die Landesregierung ihren Einfluss im Bundesrat geltend macht und sich für eine Verbesserung der Steuereinnahmen einsetzt.

Unternehmen, große Vermögen und hohe Erbschaften müssen zur Finanzierung des Gemeinwesens endlich wieder herangezogen werden. 

Mit ihrer willkürlichen Festlegung nimmt Schwarz-Grün geradewegs Kurs auf den Verfassungsbruch. Wir werden prüfen, ob die geplante Beamtenbesoldung nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien mit dem Alimentationsprinzip noch vereinbar ist und entsprechende juristische Wege ausloten und beschreiten. 

Diese Positionen hat die GEW am 13. Mai gemeinsam mit den anderen Einzelgewerkschaften des öffentlichen Dienstes und dem DGB gegenüber Innenminister Beuth noch einmal deutlich vertreten.

Innenminister Beuth gibt aber offensichtlich als oberster Dienstherr nicht viel auf seine Fürsorgepflicht gegenüber den hessischen Beamtinnen und Beamten. Für den DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sind die Weichen damit klar gestellt. Wir werden deshalb unsere harte Auseinandersetzung mit der Landesregierung - mindestens bis zu einer Korrektur dieser Entscheidung - fortsetzen.

Die Gremien der GEW Hessen werden im Laufe der nächsten Tage über weitere Aktivitäten beraten - wir werden Euch darüber entsprechend informieren.

Birgit Koch und Jochen Nagel, Vorsitzende/r GEW Hessen

Karola Stötzel und Maike Wiedwald, Vorsitzende GEW Hessen


(1) Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016) (Landtags-Drucksache 19/3373)