Das Soziale Hilfswerk ist eine Selbsthilfeeinrichtung des Bezirksverbands Nordhessen der GEW. Es wurde am 5. November 1947 wiederbegründet. Jedes Mitglied des Bezirksverbands Nordhessen gehört ihm an (Satzung § 5). Das Soziale Hilfswerk wird vom "Wirtschaftsausschuss" verwaltet, dieser besteht aus elf Personen.
Leistungen
Seit 1947 wurden fast 4 Millionen Euro ausgezahlt. Zur Finanzierung der Leistungen wird einmal jährlich ein Beitrag von zurzeit 15,60 Euro erhoben. Dieser ist nicht im Gewerkschaftsbeitrag enthalten. Arbeitslose, Studierende sowie Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst sind beitragsfreie Mitglieder im sozialen Hilfswerk. Auf Zahlungen des Sozialen Hilfswerks besteht kein Rechtsanspruch, auch liegt keine Versicherungsleistung vor.
Antrag stellen
Anträge bitte an die GEW Geschäftsstelle richten. Wir bitten, Termine für eine Beratung in sozialen Notlagen telefonisch zu vereinbaren.
Die Notlage ist durch entsprechende Belege nachzuweisen; ebenso muss der Antrag eine Stellungnahme der zuständigen Untergliederung für den "Wirtschaftsausschuss" enthalten. Dieser entscheidet abschließend. Angaben, Beratungen und Entscheidungen des Wirtschaftsausschusses unterliegen strengster Verschwiegenheit und somit dem Datenschutz.
Antragsformular
Nichtrückbezahlbare Beihilfen können beispielsweise gewährt werden
Zinslose Darlehen können beispielsweise gewährt werden bei
Zinslose Darlehen sind möglichst innerhalb eines Jahres zurückzuzahlen. Dazu ist ein Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung vor einem Notar abzugeben.
Flyer