Amtsangemessene Besoldung

Sind neue Widersprüche für 2017 erforderlich?

Die GEW Hessen hatte ihre Mitglieder im Herbst 2016 aufgefordert, im Rahmen der „Nikolausaktion“ Anträge auf amtsangemessene Besoldung zu stellen. Hintergrund war, dass im Jahr 2016 – nach der Nullrunde 2015 – die Besoldung (und Versorgung) der Beamtinnen und Beamten in Hessen nur um 1 Prozent erhöht wurde.

Hingegen wurde im Kalenderjahr 2017 der Tarifabschluss in Höhe von 2,0 Prozent (mindestens 75 Euro) übertragen, und die Bezüge der Beamtinnen und Beamten (sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger) wurden ab dem 1. Juli 2017, also um vier Monate zeitversetzt, entsprechend erhöht.

Die in den vergangenen Tagen von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen an die GEW Hessen herangetragene Frage, ob es notwendig sei, für 2017 erneut einen Widerspruch an die Hessische Bezügestelle zu richten, um gegebenenfalls Ansprüche auf eine amtsangemessene Alimentation auch für das Jahr 2017 zu wahren, wird im Moment unter politischen und rechtlichen Aspekten seitens der GEW geprüft.

Eine erste rechtliche Einschätzung spricht jedenfalls nicht für eine solche Notwendigkeit. Im Gegenteil.

Denn nachdem offensichtlich wurde, dass entsprechende Antragsformulare in Umlauf sind, hat das Innenministerium den DGB-Gewerkschaften folgende Zusicherung gegeben:

„Sollte das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines der anhängigen Musterstreitverfahren tatsächlich wider Erwarten feststellen, dass das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016 mit strukturellen Defiziten behaftet ist und dem hessischen Gesetzgeber eine ,Reparatur' aufgeben, so würde sich eine solche Reparatur in diesem Falle auf den gesamten erforderlichen Zeitraum erstrecken. Sofern und soweit sich das verfassungsgerichtlich festgestellte Defizit des Jahres 2016 auch im Jahr 2017 fortsetzen sollte, ist daher im Ergebnis auch dieser Zeitraum von der Verzichtserklärung erfasst.“

Letztlich wird der GEW Landesvorstand am 30. November 2017 die Frage entscheiden, ob die GEW die Mitglieder auffordert, für 2017 erneut einen Widerspruch gegen die derzeitige Besoldung einzureichen.

Wir werden dann über unsere Internetseite die Mitglieder der GEW informieren und eine Empfehlung abgeben.