An Bildung darf nicht gespart werden!

An die hessische Landesregierung ....

Online-Petition von Jens Zeiler (GEW)

 

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Für bessere Arbeitsbedingungen und ausreichende Ressourcen – für erfolgreiches Lernen und Arbeiten in Schulen!

Der hessische Landtag muss die Landesregierung beauftragen, in Bildung deutlich mehr zu investieren. Es sind für jedes Kind die bestmöglichen Lernbedingungen zu gestalten.

An Schule werden zunehmend unterrichtsferne Aufgaben herangetragen, die Lehrkräfte haben sie zu bearbeiten und zu bewältigen. Dadurch wächst die Bürokratie extrem und die außerunterrichtliche Belastung der Lehrkräfte wird immer größer. Die zu ihrer Erledigung notwendige Zeit fehlt den Lehrerinnen und Lehrern bei ihrem Kerngeschäft, dem Unterrichten. Oft erreichen die psychischen und physischen Anforderungen im beruflichen Alltag ein gesundheitsgefährdendes Maß. Gleichzeitig wird das Lehrpersonal knapper, während die aus der gesellschaftlichen Entwicklung erwachsenden Ansprüche zunehmen.

So sollen Geflüchtete zunächst in speziellen Klassen beschult werden, sofern genügend Lernende für eine Klassenbildung zusammen kommen. Später sollen sie aber in Regelklassen ohne zusätzliche Personalausstattung unterrichtet werden, es soll in den Schulen eine erfolgreiche Inklusion stattfinden, gleichzeitig sollen alle Schülerinnen und Schüler zu ihrem bestmöglichen Abschluss gebracht werden; und das ohne zusätzliche Ressourcen und Ausstattung und ohne zusätzliches Personal – dies ist nicht länger hinnehmbar!
Begründung:

Gute Bildung für alle ist nur möglich durch

  • eine Verringerung der Pflichtstundenzahl von Lehrerinnen und Lehrern
  • eine deutliche Verringerung der Klassengrößen
  • mehr Personal, also 
  • mehr Lehrkräfte in allen Schulformen, derzeit mit besonderem Augenmerk auf die Grund- und Förderschulen, 
  • mehr sozialpädagogische Fachkräfte und Erzieherinnen und Erzieher als Unterstützung in den Schulen,
  • verstärkten Einsatz von Förderschullehrkräften im tatsächlichen Unterricht, besonders bei Inklusiver Beschulung
  • eine gute Vernetzung und enge Zusammenarbeit mit Therapeutinnen, den BFZ-Lehrkräften, Schulsozialarbeiterinnen, Psychologinnen, Sozialpädagoginnen und anderem Fachpersonal; auch dafür müssen Zeitkontingente zur Verfügung gestellt werden
  • eine angemessene Besoldung von Unterrichtstätigkeit, mindestens A13 für alle Lehrämter
    zusätzliche, bedarfsgerecht ausgestattete Räume für Differenzierung im Unterricht, Inklusion u.ä.
  • die Sicherstellung von Leistungen, die einem festgestellten Förderbedarf entsprechen. Dies hat vom Zeitpunkt der Feststellung an für jedes betroffene Kind, im Bedarfsfall auch schon ab der Einschulung, zu erfolgen (Förderschwerpunkte: Lernhilfe, sozial-emotionale Entwicklung, körperliche sowie geistige Entwicklung)
  • einen Dolmetscher*innen-Pool, aus dem jederzeit Fachkräfte abrufbar sind. Häufig sind nur so Gespräche mit Eltern, Schülerinnen und Schülern angemessen zu führen und es wird einer Benachteiligung aufgrund von sprachlichen Voraussetzungen entgegengewirkt.


Bildungsausgaben sind ein unverzichtbarer Beitrag dazu, den gesellschaftlichen Reichtum gerecht zu verteilen und wichtige Weichen für die Zukunft zu stellen!

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