Anträge auf amtsangemessene Besoldung

Zurzeit keine Eingangsbestätigungen

Am Nikolaustag wurden der Landesregierung tausende von Kopien der Anträge auf amtsangemessene Besoldung übergeben. Die Originale wurden durch die Beamtinnen und Beamten direkt an den Dienstherrn geschickt. Nachdem die ersten Kolleginnen und Kollegen durch die Hessische Bezügestelle relativ schnell einen „Zwischenbescheid“ erhalten haben, mit dem der Eingang des Antrags bestätigt wurde, erfolgt dies nun nicht mehr. Hintergrund könnte die große Anzahl von Anträgen sein.  

Das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport hat gegenüber dem DGB Hessen/Thüringen erklärt, bei etwaig bestehenden Ansprüchen auf höhere Besoldung für das Kalenderjahr 2016 auf die „Einrede der zeitnahen Geltendmachung zu verzichten“. Also dass die Landesregierung sich gegebenenfalls nicht darauf berufen wird, dass die Anträge im laufenden Kalenderjahr gestellt werden mussten. Daher können auch diejenigen Antragstellerinnen und Antragsteller, die jetzt keine Eingangsbestätigung erhalten, gelassen ins neue Jahr starten.