Besoldungsanpassung für hessische Beamtinnen und Beamte

GEW Hessen begrüßt Gesetzentwurf

Pressemitteilung GEW Hessen 20. Mai 2019

Am 14. Mai 2019 haben die Fraktionen des schwarz-grünen Regierungslagers einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Besoldung und Versorgung für die Beamtinnen und Beamten in Hessen in den Landtag eingebracht. Dadurch wird die Zusage des hessischen Innenministers in der Tarifrunde 2019 für die Angestellten des Landes vom 29. März 2019 eingelöst, das Tarifergebnis „zeitgleich und systemgerecht“ auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

Der Gesetzentwurf sieht für diese sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger eine Bezügesteigerung rückwirkend zum 1. März 2019 um 3,2 Prozent, zum 1. Februar 2020 um abermals 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent vor. Die Erhöhung 2021 gilt laut Tarifeinigung für 9 Monate. Über eine weitere Einkommensentwicklung ab 1. Oktober 2021 wäre in der nächsten Tarif- und Besoldungsrunde zu verhandeln.

Für die Tarifbeschäftigten wurde im März auch ein Mindesterhöhungsbetrag festgelegt. Aufgrund der Rechtsprechung ist die Übertragung eines tariflichen Mindestbetrages auf die Besoldung nicht mehr möglich, daher wächst stattdessen die Besoldung entsprechend des tariflich vereinbarten Gesamtvolumens bei der Einkommensentwicklung. Maike Wiedwald, Vorsitzende der GEW Hessen, erklärte dazu heute in Frankfurt: „Der Gesetzentwurf entspricht der Zusage in der Tarifeinigung.  Auch wir erachten den Besoldungszuwachs in Höhe des tariflich vereinbarten Gesamtvolumens als gute und angemessene Lösung, die Übertragung systemgerecht zu gestalten. Diesmal erfolgt die Bezügesteigerung – anders als allzu oft in der Vergangenheit – auch zum selben Zeitpunkt. Insofern begrüßen wir den Gesetzentwurf ausdrücklich.“

Trotzdem seien zwei wichtige besoldungsrechtliche Probleme, so Wiedwald weiter, mit dem Gesetzentwurf noch nicht gelöst. „Mit der Nullrunde 2015, der völlig unzureichenden Besoldungserhöhung 2016 und der hohen Wochenarbeitszeit von 41 Stunden hat sich Hessen mit diesen Alleingängen im Bundesländervergleich der Arbeitsbedingungen weit nach hinten katapultiert. Da fast alle Bundesländer das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten 2019 bis 2021 entsprechend übertragen, ändert sich an dieser Situation nichts. Die hessischen Arbeitsbedingungen bleiben vor allem für Fachkräfte vergleichsweise unattraktiv“, bemängelte die GEW Vorsitzende. In diesem Zusammenhang könne auf Rheinland-Pfalz verwiesen werden, das über die Übertragung des Tarifergebnisses hinaus zusätzliche Besoldungssteigerungen angekündigt habe, um die deutliche Abkopplung der Besoldung von der Tarifentwicklung in der Vergangenheit teilweise wieder wett zu machen.

Zudem packe der Gesetzentwurf die Gleichstellung der Grundschullehrkräfte mit den anderen Lehrämtern (Anhebung der Besoldung nach A 13) nicht an. „Zuletzt hat im März 2019 Bremen die Einführung von A 13 für Grundschullehrkräfte angekündigt. Der Handlungsdruck für Hessen wird immer größer, wenn der Kultusminister nichts bei dem ausgeprägten Mangel an voll ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern im Grundschulbereich tun will“, so Wiedwald abschließend.