Das „Gute-Kita-Gesetz“

GEW Hessen kritisiert fehlende Finanzierung durch das Land

Pressemitteilung 20.11.2019

Die GEW Hessen hat sich anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung zum „Gute-Kita-Gesetz“ enttäuscht geäußert.

Dazu sagte Karola Stötzel, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen,heute in Frankfurt: „Viele Kommunen und auch die Kommunalen Spitzenverbände haben sich ja schon im Vorfeld mit deutlicher Kritik an der Finanzierung des ‚Gute-Kita-Gesetzes‘ zu Wort gemeldet. Dem können wir nur zustimmen. Das Land finanziert mit originär kommunalen Mitteln seinen Anteil, denn es leitet über das so genannte ‚Starke Heimat Hessen-Gesetz‘ einen Teil der von den Kommunen erhobene Gewerbesteuer in die Finanzierung des ‚Gute-Kita-Gesetzes‘ um. Dies ist als Eingriff in das Kommunale Selbstverwaltungsrecht zu interpretieren, das immerhin im Grundgesetz und auch in der Hessischen Verfassung verankert ist.“

Es sei mehr als enttäuschend, so Stötzel weiter, dass die Landesregierung nicht einen Euro aus Landesmitteln für die Kitas zur Verfügung stelle. Die Kommunen seien auf jeden Euro angewiesen: „Nach Berechnungen, die akzeptable Personalschlüssel zu Grunde legen, fehlen in Hessen zwischen 9.000 und 10.000 Erzieherinnen und Erzieher. Einen Finanzierungsvorschlag hätten wir im Übrigen auch: Das Land könnte auf die Tilgung von Schulden in Höhe von 100 Millionen Euro verzichten und das Geld stattdessen den Kommunen für zusätzliches Personal zur Verfügung stellen. Das wäre im Übrigen auch generationengerecht!“