Es reicht!

Disziplinarverfahren wegen Streikteilnahme endlich einstellen!

Pressemitteilung GEW Landesverband 11. Januar 2019

Drei Tage vor Heiligabend präsentierte Kultusminister Lorz ein besonderes Weihnachtsgeschenk für die hessischen Lehrerinnen und Lehrer: Die Schulleitungen sollten diese – von den Schulämtern per E-Mail beauftragt – darüber informieren, dass im Rahmen einer Interessenabwägung die Aussetzung der Disziplinarverfahren gegen die hessischen Beamtinnen und Beamten, die sich am 16. Juni 2015 am Beamtenstreik beteiligt haben, verlängert werde. Die letzte Verlängerung der Aussetzung vom Juni vergangenen Jahres war befristet bis zum 31.12.2018. Die weitere Aussetzung der Disziplinarverfahren soll jetzt bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) laufen.

„Wir fordern das Land Hessen nochmals auf, die zunächst eingeleiteten und zwischenzeitlich ausgesetzten Disziplinarverfahren gegen die mehreren tausend Lehrkräfte, die sich an unserem Streik beteiligt haben, nicht wieder aufzunehmen. Vielmehr müssen diese Verfahren endgültig eingestellt werden und die entsprechenden Unterlagen aus den Personalakten entfernt werden“, erklärte die GEW-Landesvorsitzende Maike Wiedwald.

Beamtinnen und Beamte haben das Recht, dass ein Disziplinarverfahren zügig durchgeführt wird, es gilt der sogenannte Beschleunigungsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Durchführung eines Disziplinarverfahrens nicht länger als sechs Monate andauern sollte. Bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens  vor dem EGMR kann es jedoch noch weitere fünf Jahre dauern. Die Betroffenen wären dann insgesamt über acht Jahre einem schwebenden Disziplinarverfahren ausgesetzt, der 16-fachen Dauer eines „regulären“ Disziplinarverfahrens.

Maike Wiedwald weiter: „Mittlerweile sind weit mehr als drei Jahre seit dem Streik vergangen. Nach einer solchen Zeitdauer muss das Verwertungsverbot für die Unterlagen zu einem Disziplinarverfahren längst gegriffen haben. Die Lehrkräfte haben ein Recht darauf, dass ihre Personalakte jetzt wieder frei von belastenden Unterlagen zum Disziplinarverfahren sind.“

Die Kolleginnen und Kollegen haben im Juni 2015 besonders dafür gestreikt, dass die Tarifergebnisse für die Landesangestellten bezogen auf die Besoldung und die Arbeitszeit 2015 und 2016 auf die hessischen Beamtinnen und Beamten eins zu eins übertragen werden. Und erreicht haben sie viel, denn mittlerweile hat sich auch die hessische schwarz-grüne Landesregierung dieser Position weitgehend angenähert. Wurden im Koalitionsvertrag 2014 unter dem Stichwort „Anstieg der Personalausgaben begrenzen“, die Beamtinnen und Beamten im Jahr 2015 ganz und im Jahr 2016 um etliche Prozentpunkte in ihrer Besoldung von der Tarifentwicklung abgehängt, liest sich das im Koalitionsvertrag vom Dezember 2018 schon ganz anders. Denn dort steht nun, dass die Koalitionäre anstreben, „die Tarifverhandlungsergebnisse auf die Beamtenbesoldung zu übertragen“ (Z. 2651 des Koalitionsvertrages). 2017 ist immerhin die Arbeitszeit für Beamte und Beamtinnen um eine Stunde auf insgesamt 41 Stunden pro Woche gesenkt worden, allerdings liegt sie damit immer noch eine Stunde höher als die schon 2009 im Tarifvertrag Hessen vereinbarte Arbeitszeit für Angestellte.

Dass diese Arbeitszeitzeitreduzierung bei weitem nicht ausreicht, um die Überlastung der Kolleginnen und Kollegen in ihrer täglichen Arbeit zu reduzieren, verdeutlichen die zahlreichen Überlastungsanzeigen ganzer Kollegien auch in den letzten Monaten.

„Vielfältige Probleme kennzeichnen die Situation an den hessischen Schulen. Hierzu gehören die unzureichende Versorgung mit Lehrkräften, fehlende Ressourcen für Inklusion und Ganztag und die Überforderung der Kolleginnen und Kollegen mit ständig wachsenden Aufgaben in ihrer täglichen Arbeit. Hier sollten Kultusminister Lorz und die Schulverwaltung ansetzen, statt Lehrkräfte, die sich seit Jahren gegen unzureichende Arbeitsbedingungen – auch mit dem Mittel des Streiks zu wehren versuchen – weiterhin mit Disziplinarmaßnahmen zu überziehen“ forderte Maike Wiedwald.