2019–2024
Kurzer Überblick
Die „Förderrichtlinie zur Umsetzung des Digital-Pakts Schule 2019 bis 2024“ wurde am 2. Dezember 2019 im Staatsanzeiger veröffentlicht:
https://digitale-schule.hessen.de/sites/digitale-schule.hessen.de/files/F%C3%B6rderrichtlinie%20DigitalPaktSchule.pdf
Neben der Wiederholung wesentlicher Setzungen aus der mit von der Bunderegierung vorgelegten „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ werden einige Präzisierungen für die Antragstellung durch den Schulträger vorgenommen. Im Folgenden eine Auswahl von Zitaten (kursiv) aus den Förderrichtlinien:
Bestandsaufnahme und eine Anforderungsanalyse durchgeführt haben.
das die folgenden Angaben enthalten und im Fall der öffentlichen Schulträger
außerdem mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt sein muss:
Dem Antrag eines öffentlichen Schulträgers muss eine Bestätigung des Staatlichen
Schulamtes dafür beigefügt sein, dass die Maßnahme, für die die Förderung
beantragt wird, hinsichtlich der in Buchstaben b und c genannten Voraussetzungen auf das Medienkonzept abgestimmt ist.
Hierzu soll eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Schulträgers und des jeweiligen Staatlichen Schulamtes gebildet werden. Nach Aussagen des Kultusministeriums gegenüber dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer soll auch der jeweilige Gesamtpersonalrat beteiligt werden.
Das Medienbildungskonzept soll möglichst prägnant und knapp sein. Da es allerdings Teil des Schulprogramms sein soll, muss es auf der schulischen Ebene alle Gremien durchlaufen, die auch das Schulprogramm verabschieden (Gesamtkonferenz, Schulkonferenz). Auch der örtliche Personalrat ist zu beteiligen, da z.B. das Fortbildungskonzept wie auch die Regelung des Supports die Lehrkräfte unmittelbar betrifft.
Zusammenstellung: Christoph Baumann
Hinweise, Empfehlungen und Forderungen aus Sicht der GEW
Eines steht jetzt schon fest: die Mittel werden bei weitem nicht ausreichen. In einer Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung taxieren Andreas Breiter, Anja Zeising und Björn Eric Stolpmann (2017) die Kosten für eine angemessene Ausstattung der allgemeinbildenden Schulen auf rund 2,8 Milliarden Euro pro Jahr. Die im Rahmen des Digitalpakts vorgesehenen Mittel von fünf Milliarden Euro über die gesamte Laufzeit von fünf Jahren decken somit nur ein gutes Drittel des erwarteten Bedarfs der allgemeinbildenden Schulen. Werden auch die Mehrbedarfe der berufsbildenden Schulen berücksichtigt, so decken die Mittel – auch unter Berücksichtigung der Kofinanzierung durch die Länder und Kommunen – nicht mehr als ein Viertel des Gesamtbedarfs aller Schulformen (George/Klinger 2019).
Aber die vorhandenen Mittel müssen verteilt werden und das soll nach Meinung der GEW nicht über die Köpfe der Kolleginnen und Kollegen an den Schulen erfolgen. Deshalb:
Christoph Baumann
Foto: istockphoto.com, peopleimages