Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule

2019–2024

Kurzer Überblick

Die „Förderrichtlinie zur Umsetzung des Digital-Pakts Schule 2019 bis 2024“ wurde am 2. Dezember 2019 im Staatsanzeiger veröffentlicht:

https://digitale-schule.hessen.de/sites/digitale-schule.hessen.de/files/F%C3%B6rderrichtlinie%20DigitalPaktSchule.pdf

Neben der Wiederholung wesentlicher Setzungen aus der mit von der Bunderegierung vorgelegten „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ werden einige Präzisierungen für die Antragstellung durch den Schulträger vorgenommen. Im Folgenden eine Auswahl von Zitaten (kursiv) aus den Förderrichtlinien:

  • Antragsberechtigt sind die in der Anlage zum HDigSchulG genannten Schulträger nach §§ 138 bis 140 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) mit Ausnahme des Landes sowie die Träger genehmigter Ersatzschulen im Sinne der §§ 170 und 171 HSchG.
  • Bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen dürfen die Gesamtkosten für mobile Endgeräte am Ende der Laufzeit des Investitionsförderprogramms 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen des Schulträgers nicht überschreiten.
  • Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Versicherungen sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support. Laufende Kosten der Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten) sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten Infrastrukturen sind nicht förderfähig.
  • Das Leasing von IT-Infrastruktur ist unter bestimmten, in der Richtlinie genannten  Bedingungen förderfähig.
  • Die Förderung setzt voraus, dass die Antragsteller für jede Schule eine

Bestandsaufnahme und eine Anforderungsanalyse durchgeführt haben.

  • Dem Antrag ist darüber hinaus ein Medienbildungskonzept der Schule beizufügen,

das die folgenden Angaben enthalten und im Fall der öffentlichen Schulträger

außerdem mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt sein muss:

  • eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung,
  • ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept sowie
  • eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte.

Dem Antrag eines öffentlichen Schulträgers muss eine Bestätigung des Staatlichen

Schulamtes dafür beigefügt sein, dass die Maßnahme, für die die Förderung

beantragt wird, hinsichtlich der in Buchstaben b und c genannten Voraussetzungen auf das Medienkonzept abgestimmt ist.

Hierzu soll eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Schulträgers und des jeweiligen Staatlichen Schulamtes gebildet werden. Nach Aussagen des Kultusministeriums gegenüber dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer soll auch der jeweilige Gesamtpersonalrat beteiligt werden.

Das Medienbildungskonzept soll möglichst prägnant und knapp sein. Da es allerdings Teil des Schulprogramms sein soll, muss es auf der schulischen Ebene alle Gremien durchlaufen, die auch das Schulprogramm verabschieden (Gesamtkonferenz, Schulkonferenz). Auch der örtliche Personalrat ist zu beteiligen, da z.B. das Fortbildungskonzept wie auch die Regelung des Supports die Lehrkräfte unmittelbar betrifft.

Zusammenstellung: Christoph Baumann

Hinweise, Empfehlungen und Forderungen aus Sicht der GEW

Eines steht jetzt schon fest: die Mittel werden bei weitem nicht ausreichen. In einer Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung taxieren Andreas Breiter, Anja Zeising und Björn Eric Stolpmann (2017) die Kosten für eine angemessene Ausstattung der allgemeinbildenden Schulen auf rund 2,8 Milliarden Euro pro Jahr. Die im Rahmen des Digitalpakts vorgesehenen Mittel von fünf Milliarden Euro über die gesamte Laufzeit von fünf Jahren decken somit nur ein gutes Drittel des erwarteten Bedarfs der allgemeinbildenden Schulen. Werden auch die Mehrbedarfe der berufsbildenden Schulen berücksichtigt, so decken die Mittel – auch unter Berücksichtigung der Kofinanzierung durch die Länder und Kommunen – nicht mehr als ein Viertel des Gesamtbedarfs aller Schulformen (George/Klinger 2019).

Aber  die vorhandenen Mittel müssen verteilt werden und das soll nach Meinung der GEW nicht über die Köpfe der Kolleginnen und Kollegen an den Schulen erfolgen. Deshalb:

  • Die an der Erstellung der Medienbildungskonzepte beteiligten Kolleginnen und Kollegen müssen für diese zusätzliche  Arbeit freigestellt bzw. ausreichend entlastet werden.
  • Die Personalräte aller Ebenen sollen von ihren Dienststellenleitungen eine Beteiligung einfordern, da die Folgen aus den Investitionen und Maßnahmen des Digitalpakts verschiedene Arbeitsbereiche  der Lehrkräfte betreffen:
    - Die Gestaltung des Unterrichts sowie mögliche oder tatsächliche Gruppengrößen von Klassen und Kursen,
    - erhöhter Evaluationsaufwand,
    - Verpflichtungen, die sich aus dem Umgang mit Hard- und Software ergeben und mögliche Haftungsanforderungen (siehe unten „Zweckbindungsfristen“),
     - veränderte/verstärkte Aufsichtsanforderungen,
    - Belastungen durch Elektrosmog oder Geräteausdünstungen,
    - Anforderungen an die Arbeitsplatzergonomie (siehe  Arbeitsschutzrichtlinien zu Computerarbeitsplätzen),
    - Datenschutzanforderungen,
    - Fortbildungsbedarf und Fortbildungsgestaltung usw.
  • Nach den bisher vorliegenden Informationen sind große Unterschiede in der Vorgehensweise der Schulträger erkennbar. Da sowohl Schulträger wie auch Schulämter mit einer intensiven Prüfung aller schulischen Anträge allein aufgrund der großen Zahl von Schulen in ihrem Bereich überfordert sein dürften, wird es zur Entwicklung pauschaler Standards kommen. So gibt es bereits Konzepte zu einer „Musterausstattung“, die dann der Maßstab für die Vergabe sein soll. Es ist zu befürchten, dass ambitionierte pädagogische Konzepte dabei auf der Strecke bleiben. Genau so ist der umgekehrte Fall möglich, dass sog. „Leuchtturmschulen“ besonders ausgestattete werden und andere mit weniger spektakulären Konzepten (noch weiter) abgehängt werden. Deshalb muss – zumindest auf der Ebene eines Schulamtsbezirks – auf eine vergleichbare Umsetzung der Mittelvergabe gedrängt werden.
  • Nach wie vor ungelöst ist die Supportfrage. Deshalb fordert die GEW die Personalräte, Schulleitungen und IT-Beauftragten auf, das Problem immer wieder auf den Tisch zu legen. In einer Studie der GEW mit dem Titel „Mehrbedarfe für eine adäquate digitale Ausstattung der berufsbildenden Schulen im Lichte des Digitalpakts“ schreiben die Autoren Roman George und Ansgar Klinger, dass in der vorgelegten Kostenkalkulation der IT-Support mit 180 Euro pro Schülerin oder Schüler im Jahr den mit Abstand größten Kostenblock darstelle . Angesichts des angesetzten Bedarfs von einer Stelle pro 300 bis 400 Endgeräte könne allein für die berufsbildenden Schulen mit ihren knapp 2,5 Millionen Schülerinnen und Schülern in Deutschland mit einem Personalbedarf der Schulträger von insgesamt 6.200 bis 8.300 Vollzeitstellen für IT-Fachkräfte kalkuliert werden. Bezogen auf Hessen entspricht dies einem Umfang von 460 bis 614 Stellen (die Studie findet sich auf der GEW-Homepage unter dem Untermenü „Digitale Schule“).

Christoph Baumann

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