#FrististFrust auch in Hessen

Beteiligt euch an Aktionen der GEW an euren Hochschulen

 

Das Land Hessen und die Hochschulen verhandeln den hessischen Hochschulpakt, zeitgleich soll das Land Hessen am 15. Januar 2020 eine Verpflichtung gegenüber der Bundesregierung abgeben, was sie in den nächsten sieben Jahren Hochschulpolitik erreichen will.

Wir fordern daher:

1.    Das Land Hessen und die Hochschulen müssen sich auf die Einstellung von mehr Personal in Lehre und Verwaltung verbindlich festlegen. Der Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen benennt das Ziel: „Wiederherstellung der Betreuungsverhältnisse von 2005“. Nach Berechnungen der GEW Hessen fehlen mehr als 3.000 Vollzeitstellen zur substantiellen Verbesserung der Betreuungsrelationen. In einem ersten Schritt soll sich das Land auf die Finanzierung von 2.000 zusätzlichen Stellen hessenweit bis 2024 verpflichten.

2.    Der jetzt endende Hochschulpakt wurde nicht eingehalten, dort heißt es unter anderem: „Die Hochschulen werden den Anteil kurzfristiger wissenschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse reduzieren und den Anteil attraktiver unbefristeter wissenschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse in geeignetem Umfang erhöhen.“ (HSP 2016: S.4f.) Tatsächlich stagniert aber der Anteil unbefristeter Arbeitsverhältnisse seit 2015 nahezu. Daraus folgt, dass konkrete Maßnahmen getroffen werden müssen, den Anteil des unbefristeten Personals zu erhöhen. Ein erster Schritt sollte die Entfristung aller Lehrkräfte für besondere Aufgaben sein. Die Stellen, die über den bisherigen bundesweiten Hochschulpakt (jetzt neu Zukunftsvertrag) finanziert wurden, sind zu entfristen. Sachgrundlose Befristungen müssen ausgeschlossen werden.

3.    Die Einigung zum Hochschulpakt muss die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung des Kodex für gute Arbeit an Hochschulen in Hessen einhalten und festlegen, dass dieser in einem Prozess mit Gewerkschaften, Personalräten und Hochschulleitungen erarbeitet wird.

4.     Das Land Hessen muss den Koalitionsvertrag einhalten und den Hochschulen ab dem Jahr 2021 ein um 4 Prozent pro Jahr erhöhtes „Grundbudget Plus“ (vergrößerte Berechnungsgrundlage inkl. QSL, Landesanteil Zukunftsvertrag sowie Innovations- und Strukturentwicklungsbudget) garantieren. Die studentische Mitbestimmung bei der Mittelvergabe zur Qualitätssteigerung in der Lehre (QSL), entsprechend dem Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an hessischen Hochschulen, soll beibehalten werden.

5.    Das Land Hessen muss eine Reduzierung der Lehrverpflichtung analog zur Reduzierung der Pflichtstunden an Schulen entsprechend berücksichtigen.

6.    Nachhaltige Hochschule:  Die Hochschulen müssen darauf verpflichtet werden, als Ziel bis 2030 nahezu treibhausgasneutral zu wirtschaften. Einzelne Projekthochschulen sollen definiert werden, aus deren Bemühungen bis 2024 Schlussfolgerungen für alle Hochschulen gezogen werden können.

7.    Die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung einer „Familienfreundliche[n] Hochschule“ reichen bei weitem nicht aus. die Studienangebote während Zeiten der Kinderbetreuung sind zu wenige und eine Flexibilisierung mit der Möglichkeit real in Teilzeit zu studieren, ist nicht gegeben. Für Beschäftigte, insbesondere Frauen, ist die Geburt eines Kinders nach wie vor ein erheblicher Karrierenachteil. Hier müssen Land und Arbeitgeber deutlich nachbessern.

8.    Das Land Hessen und die Hochschulen legen im Hochschulpakt die Einführung eines „Übergangsfonds“ aus nicht verplanten und zurückgehaltenen Mitteln fest, mit dem Beschäftigte für kurze Zeiträume weiterbeschäftigt werden können, falls bei diesen „Lücken“  zwischen dem Ende eines und dem Beginn eines anderen Arbeitsvertrages liegen (bis zu 3 Monate). Dieser Übergangsfond soll die Hochschulen darüber hinaus in die Lage versetzen, auch bei Drittmittelprojekten Verlängerungszeiten während dem Mutterschutz/Elternzeit sowie für die familienpolitische Komponente zu gewähren.

9.    Das Land Hessen muss das LOEWE-Programm beenden und die Mittel ins Grundbudget überführen. Die Erfahrungen mit der wettbewerblichen Vergabe dieser Mittel zeigen negative Auswirkungen auf die Hochschulentwicklung in Hessen. Einige wenige Universitäten sind aufgrund besserer Startvoraussetzungen in der Lage den Großteil der Gelder auf sich zu vereinen.

10.    Die Projekte aus dem Qualitätspakt Lehre (QPL) auf Bundesebene dürfen nicht ersatzlos entfallen. Die bisher in diesen Projekten befristet Beschäftigten brauchen eine berufliche Perspektive.

11.    Das Land Hessen und die Hochschulen verpflichten sich auf eine Evaluation der im Hochschulpakt vereinbarten Zielsetzungen und eine nachhaltige Erfolgskontrolle.

Wie kann ich die Forderungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zum Hochschulpakt unterstützen?

  • Beteiligt euch an Aktionen und Versammlungen vor Ort. Sprecht uns an oder schaut hier vorbei, was wo an der Hochschule los ist: www.gew-hessen.de/bildung/hochschule-und-forschung/
  • Unterstützt uns mit eurer Mitgliedschaft: www.gew.de/mitglied-werden/
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  • Werdet aktives GEW-Mitglied. Gerne beraten wir euch zu eurem Engagement. Es lohnt sich!

Kontakt: Tobias Cepok, Referent für Hochschule, Forschung und Jugendbildung
tcepok@gew-hessen.de

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