Für Freiberufler im Bildungsbereich

Corona-Soforthilfe ist keine Hilfe

 

Mit dem Soforthilfe-Programm für Soloselbständige der Bundesregierung und der Aufstockung durch das Land Hessen sollten eigentlich Selbständige und Kleinstunternehmer, die durch die Corona-Maßnahmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten (sind), Unterstützung erfahren.

Seit 29. März 2020 besteht nun das Online-Antragsformular auf der Homepage des Regierungspräsidiums. Dort heißt es allerdings, dass der zu beantragende Betrag keine Verdienst- oder Einkommensausfälle ersetzen solle, sondern lediglich für Liquiditätsengpässe wie Büromieten oder Leasingraten gedacht sei.

Damit ist die dringend notwendige Soforthilfe für die meisten Soloselbständigen im Bildungsbereich (VHS-Kursleiter, Honorarlehrkräfte, DaF/DaZ-Lehrkräfte) keine Hilfe, weil sie vor allem durch den Kursausfall in existentielle Not geraten.

„Diese Kolleginnen und Kollegen bleibt nun also nur noch der Weg zum Amt, um Harz IV oder Sozialhilfe zu beantragen. Das ist keine Hilfe, sondern eine Schande!“, findet Birgit Koch, Vorsitzende der GEW Hessen. „Damit werden zum Beispiel die eh schon prekär beschäftigten Honorarkräfte in der Erwachsenenbildung vollkommen allein gelassen! Hier muss die Landesregierung dringend die Soforthilfe nachbessern, damit auch diese Kolleginnen und Kollegen ebenfalls Unterstützung erhalten.“

Bis das geschieht, rät die GEW Hessen ihren Mitgliedern in den betroffenen Bereichen bis zum 31. März einen Antrag auf Grundsicherung nach SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfeleistung zu beantragen, damit sie auch noch für März 2020 Leistungen erhalten. Die Beantragung ist derzeit, was die Vermögensanrechnung angeht, erleichtert. Auch ein Antrag auf Verminderung der Krankenkassen- und Rentenversicherung wegen Erwerbsminderung kann hilfreich sein.

Weitere Infos werden auf unserer FAQ-Seite immer wieder aktualisiert.