Geplantes Werbeverbot im neuen Schulgesetz nicht verwässern!

Pressemitteilung der GEW Hessen 29. März 2017

 

Die GEW Hessen fordert von den Koalitionsparteien CDU und DIE GRÜNEN, das im Zuge der Novellierung des Hessischen Schulgesetzes geplante Verbot von Werbung nicht aufzuweichen. Auch die vorgesehenen Einschränkungen beim Sponsoring sollen unverändert umgesetzt werden. Anlass dieser Forderung sind aktuelle Presseberichte, denen zufolge das Kultusministerium Änderungen am vorgelegten Entwurf plant, um entsprechende Wünsche aus der FDP und der Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände (VhU) zu bedienen.

Aus Sicht der GEW Hessen ist es dringend geboten, das Verbot wie geplant zu verankern und inhaltlich nicht zu verwässern. Zahlreiche Fälle haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. So musste beispielsweise das Kultusministerium 2016 die Verwendung eines problematischen, von Unternehmenswerbung durchzogenen „Lehrbuchs“ des Network for Teaching Entrepreneurship (NFTE) untersagen. Die Verankerung des Werbeverbots im Schulgesetz ist eine der wenigen geplanten Änderungen, die seitens der GEW Hessen, wie auch vom Landeselternbeirat und der Landesschülervertretung, ausdrücklich begrüßt wurden.

René Scheppler, GEW Wiesbaden äußerte sich wie folgt: „Wir begrüßen es, dass Werbung an Schulen mit dem neuen Schulgesetz unmissverständlich verboten werden soll. Auch ist es richtig, dass Sponsoring in Zukunft nur in begründeten Ausnahmen und nur nach einer sorgfältigen Prüfung genehmigt werden darf. Diese Prüfung muss, wie bislang von der Koalition geplant, durch das Kultusministerium oder die Schulverwaltung erfolgen. Schulleitungen hingegen können diese Aufgabe nicht mit der erforderlichen Distanz erfüllen. Es wäre Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern auch nicht vermittelbar, warum eine tendenziöse Unternehmenskampagne von einer Schule für unzulässig eingeschätzt wird, sie an der Nachbarschule jedoch stattfinden darf. Darüber hinaus fordert die GEW Hessen die Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle.“

In das Hessische Schulgesetz soll laut dem vorgelegten Gesetzentwurf der folgende Passus aufgenommen werden: „Werbung ist in der Schule unzulässig. Ausnahmen für Sponsoring kann das Kultusministerium im Rahmen geltender Vorschriften dann zulassen, wenn eine Beeinflussung sowie der Anschein einer Einflussnahme auf Schule und Unterricht ausgeschlossen ist und das Sponsoring nicht im Widerspruch zu den Bildungs- und Erziehungszielen nach diesem Gesetz steht. Das Kultusministerium kann die Ermächtigung zur Zulassung von Ausnahmen auf nachgeordnete Behörden übertragen.“

Während Unternehmensvertreterinnen und -vertreter sowie die FDP in der Anhörung zum Gesetzentwurf Stimmung gegen diese Regelung machten, findet sie nicht nur bei Gewerkschaft, Eltern- und Schülervertretung Rückhalt: Inzwischen wurde ein Apell der Nichtregierungsorganisation „LobbyControl“, der von Kultusminister und Abgeordneten ein „weitreichendes und allgemeines Werbeverbot“ als „Voraussetzung für eine unabhängige Schule“ fordert, von über 13.000 Personen unterstützt.