Gerichtshof hebt Schulpflicht für Viertklässler in Hessen auf

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Veröffentlicht am 24.4.20 | 12.12 Uhr

Die Schulpflicht für Viertklässler in Hessen wird in der Corona-Pandemie vorläufig außer Kraft gesetzt. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof in Kassel vom Freitag hervor.

Die für Montag, 27. April, vorgesehene Schulpflicht für Schüler der vierten Klassenstufe in Hessen ist vorläufig ausgesetzt. Schüler der vierten Klassen würden im Vergleich zur überwiegenden Zahl der Schüler, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai 2020 gänzlich untersagt ist, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und dadurch in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt, urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Freitag in Kassel. Für diese Ungleichbehandlung bestehe kein sachlicher Grund. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Eine Schülerin aus Frankfurt hatte am 20. April einen Eilantrag gegen die Verordnung der Landesregierung gestellt. Den Regelungen der Verordnung fehle es an einer Ermächtigungsgrundlage. Die Anordnung des Schulbesuchs für Schüler der vierten Jahrgangsstufe in Grundschulen begründe für diese ein erhöhtes Infektionsrisiko, begründete sie ihren Antrag.

Sendung: hr-iNFO, 24.04.2020, 13:00 Uhr // Quelle: dpa/lhe, epd

Maike Wiedwald, Vorsitzende der GEW Hessen, äußerte sich dazu wie folgt: „Die GEW begrüßt die Entscheidung des VGH. Eine vernunftgeleitete Entscheidung des Gerichtshofs. Die Rückmeldungen aus den Grundschulen haben auch uns gezeigt, dass es unter den gegebenen hygienischen Bedingungen - in den meisten Fällen - nicht sinnvoll ist, die Beschulung umzusetzen. Das Urteil zeigt auch, dass Kultusminister Lorz wohl besser bei seiner Ersteinschätzung „dass es epidemiologisch bedenklich“ sei, die Grundschulen zu öffnen, geblieben wäre.“

Die GEW spricht allen Kolleginnen und Kollegen und Schulleitungen ihre große Anerkennung aus, die in den letzten Tagen unter widrigen Bedingungen und oft auch gegen die eigene Überzeugung mit großer Kraft die Wiederaufnahme des Unterrichts in den 4 Klassen vorbereitet haben. Dabei mussten sie sich nicht nur mit mangelnden Vorbereitungen für die hygienische Ertüchtigung der Schulen auseinandersetzen, sondern teilweise auch den Druck des Kultusministeriums und der Schulämter aushalten, die bezüglich des Umfangs der Unterrichtsstunden als auch wegen der Gruppengrößen oder der Wiederaufnahme des Ganztagsbetriebs unverantwortliche Vorgaben machen wollten.  

Presseinformation Hessischer Verwaltungsgerichtshof

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