Geteilte Lerngruppen, wenn es die Infektionslage zulässt

Konsequenter Distanzunterricht, wenn notwendig

Pressemitteilung vom 6.1.2021

 

 

 

Die GEW Nordhessen stellt fest, dass die hessische Bildungspolitik seit fast einem Jahr der Pandemieentwicklung hinterherläuft. Die hessische Landesregierung muss endlich auf die Empfehlungen des RKIs hören und dessen Stufenplan umsetzen. Die heutigen Entscheidungen kommen viel zu spät und lasse Lernende und Lehrende ratlos zurück.

Bereits im Herbst hätten die Weichen für den Umgang mit der zweiten Welle gestellt werden müssen. Die drei Tage des Distanzlernens vor den Weihnachtsferien haben vielfach gezeigt, dass die digitale Infrastruktur nicht ausreicht um mehr als 760.000 hessische Schüler*innen digital zu erreichen. Statt allein die Hoffnung darauf zu setzen, dass die Lernenden digital unterstützt aus der Ferne beschult werden können, bedarf es weitergehender Konzepte, die sicherstellen, dass medizinisch gebotene Abstände in den Klassenräumen gewahrt werden können. 

Das bedeutet, dass bis zum Erreichen eines Inzidenzwertes von weniger als 50 Neuinfektionen je 100000 Einwohner*innen der Unterricht in geteilten Gruppen stattfinden muss. Dabei ist die Notbetreuung der Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen sicherzustellen und die Freistellung von Eltern ohne Einkommensverluste zu gewährleisten.

Die Schulen müssen zeitnah mit technischen Luftfiltern sowie Informationstechnik (Endgeräte) für Lernende und Lehrende ausgestattet werden.

Die heutigen Beschlüsse entsprechen nicht den eingangs formulierten Erwartungen der GEW Nordhessen. In Grundschulen führt die Aufhebung der Präsenzpflicht vermutlich dazu, dass auf die Kolleg*innen viel zusätzliche Arbeit zukommt. Die von Herrn Prof. Dr. Lorz formulierte Erwartung, die Lernenden könnten mit dem gleichen Material in der Schule und zu Hause unterrichtet werden, ist weltfremd.

Lernen in der Schule ist soziale Interaktion und Beziehungsarbeit. Während die anwesenden Schüler*innen die Möglichkeit haben aktiv am Unterricht teilzunehmen, können die nicht anwesenden Schüler*innen sicherlich nicht das gleiche Lernpensum bearbeiten.


Inwiefern es gelingen wird, in den Abschlussklassen frei werdende Räume zu nutzen, wird sehr von der Situation vor Ort abhängen. An berufsbildenden Schulen sind je nach angebotenen Schulformen mehr als 1/3 der Schüler*innen anwesend. In der Fachoberschule sind es zum Beispiel nur zwei Schuljahre und damit ist der komplette Jahrgang ab Montag, den 11.1.2021 in der Schule, während der Jahrgang 11 aufgrund des ganzjährigen Betriebspraktikums nur 2 Tage in der Schule ist, und damit gar nicht genügend Raumkapazitäten frei werden. Die Raumplanung hierfür wird für die Schulleitungsmitglieder zur Herkulesaufgabe bis Montag.

Die Lehrkräfte benötigen schnell einen Rechtsrahmen, um die Halbjahreszeugnisse rechtssicher ausstellen zu können. Schriftliche Leistungsnachweise, die eigentlich noch im Januar eingeholt werden müssten, können nicht mehr erbracht werden. Die Verordnungen müssen dahingehend entsprechend angepasst werden.

Gerne stehen wir  für Rückfragen zur Verfügung:

 

Heike Ackermann

0174/1675356

hei-ackermann@gmx.de

Carsten Leimbach

0160/96606028

Carsten.Leimbach@gew-nordhessen.de

Andrea Michel

0178/6130992

Andrea.M.Michel@gmx.de