GEW fordert Kultusminister Lorz auf

Verhandlungen über Sofortmaßnahmen zur Weiterqualifizierung von Lehrkräften

Pressemitteilung des GEW-Landesverbands 20. März 2017

Kultusministerium muss nötige Zeit für die geplanten Weiterbildungsmaßnahmen bereit stellen   

In Anbetracht des – auch politisch geschaffenen – aktuellen Mangels an Grundschul- und Förderschullehrkräften in hessischen Schulen sieht die GEW Hessen Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte anderer Lehrämter, wie sie das Kultusministerium nunmehr einrichten will,  als eine unerlässliche Maßnahme an. Solche Weiterbildungen in „Mangelbereichen“ fordert die GEW seit längerem genauso, wie sie deren bisher zögerliche Umsetzung kritisiert.

Aber auch in angespannten Situationen müssen Weiterbildungen so ausgelegt sein, dass eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Vordergrund steht. Geplant ist es jedoch, dass Lehrkräfte mit 22, 5 bzw. 21,5 Unterrichtsstunden für mindestens ein Jahr Schülerinnen und Schüler in Klassen unterrichten, für die sie noch gar nicht ausgebildet sind. Die Höhe des eigenverantwortlich zu leistenden Unterrichts im Umfang von rund 80% einer Vollzeitstelle bedeutet gerade am Anfang – aber auch darüber hinaus –, dass auf dem Hintergrund der faktischen Überforderung den an den Maßnahmen teilnehmenden Lehrkräften viel zu wenig Zeit für eine qualifizierte Weiterbildung verbleibt, so dass wiederum die Qualität des durchzuführenden Unterrichts nachhaltig beeinträchtigt werden wird. Im Hinblick auf den Anfangsunterricht an Grundschulen stellt dies ein qualitatives Defizit dar, welches über Jahre nicht aufzuholen wäre.

Auch auf die Schulkollegien werden dadurch erhebliche zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen und damit weitere zusätzliche Belastungen zukommen. In keiner Weise berücksichtigt das Kultusministerium hierbei die bereits heute in großer Zahl vorliegenden Überlastungsanzeigen aus diesen Schulen.

Die GEW Hessen hat, vor diesem Hintergrund, heute Herrn Staatsminister Prof. Lorz in einem Schreiben aufgefordert, seiner politischen Verantwortung gerecht zu werden und umgehend Verhandlungen mit der GEW über die für einen Erfolg der Weiterbildungsmaßnahme unerlässliche Ausgestaltung aufzunehmen.

Die Forderungen der GEW

Ein positives Beispiel waren hingegen die in den vergangenen Jahren durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen für Grundschullehrkräfte zum Erwerb des Lehramtes an Förderschulen, bei denen Lehrkräfte über ein Jahr von der Unterrichtsverpflichtung freigestellt wurden. Soweit ein paralleler Einsatz im Unterricht vorgesehen ist, darf dieser aus Sicht der GEW den Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts von Lehrkräften im ersten und zweiten Hauptsemester des Vorbereitungsdienstes nicht übersteigen. 

Brief an den Kultusminister