Hochschulzulassung - Ministerium sollte Fehler eingestehen

Bildungsgewerkschaft zum Numerus-Clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

GEW sieht Fehler des Wissenschaftsministers bei der Hochschulzulassung

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen sieht sich durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin in ihrer Kritik bestätigt, dass die derzeitige Vergabepraxis von Studienplätzen in Hessen das Grundrecht auf freie Berufswahl in unzulässiger Weise beschneidet. Erst am 28. September 2017 hatte der hessische Landtag ungeachtet der Kritik der Gewerkschaft mit den Stimmen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen einem Gesetz zur Hochschulzulassung zugestimmt, das aus Sicht der GEW Hessen nun wieder grundlegend überarbeitet werden muss. „Das Bundesverfassungsgericht sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, klare gesetzliche Vorschriften zu den Auswahlverfahren der Hochschulen zu erlassen; beispielsweise dürfen die Hochschulen nicht einfach weitere Kriterien zur Auswahl erfinden. Hier muss Wissenschaftsminister Boris Rhein seine Fehler beheben“, erklärte Tobias Cepok, Referent für Hochschule und Forschung der hessischen GEW.

Gleichzeitig weist die GEW Hessen darauf hin, dass nicht nur Bewerber für ein Medizinstudium ein sehr gutes Abitur brauchen, sondern, dass auch Bewerberinnen und Bewerber vieler anderer Studiengänge die Hürde eines Numerus clausus (NC) überwinden müssen. „Es ist ein untragbarer Zustand, dass zum Beispiel auf der einen Seite über einen Lehrkräftemangel geklagt wird, auf der anderen Seite aber in vielen Lehramtsstudiengängen Studienberechtigte abgewiesen werden“, so Maike Wiedwald, Landesvorsitzende der GEW Hessen. Die Bildungsgewerkschaft fordert deshalb, den Numerus clausus zu überwinden und mehr Studienplätze zu schaffen. „Alleine um dem Fachkräftemangel zu begegnen, brauchen wir viel mehr ausgebildete Fachkräfte in Hessen und infolgedessen eine deutliche Ausweitung der Ausbildungskapazitäten an hessischen Hochschulen. Dies geht nur durch eine entsprechende Anhebung des Hochschuletats“, so Wiedwald abschließend.

Pressemitteilung des GEW Hauptvorstands.