Weiterqualifizierung zur Grundschul- und Förderschullehrkraft
Pressemitteilung der GEW-Hessen 4. April 2017
GEW Hessen begrüßt Nicht-Zustimmung des Hauptpersonalrats (HPRLL)
– Schulen brauchen Perspektiven
Die Situation an Grundschulen und Förderschulen ist hessenweit sehr angespannt, wie die landesweiten öffentlichen Proteste von Lehrkräften, Schulleitungen und Eltern deutlich machen. Ein entscheidender Grund hierfür ist der gravierende Mangel an ausgebildeten Fachkräften. Dieser ist wesentlich verursacht durch die Schwarz-Grüne Politik der Abwertung der Arbeit von Lehrkräften im Allgemeinen sowie von Grundschullehrkräften im Besonderen.
In Anbetracht des aktuellen Mangels an Grundschul- und Förderschullehrkräften in hessischen Schulen sieht die GEW Hessen Weiterbildungsmaßnahmen zur Grundschul- bzw. Förderschullehrkraft für Lehrkräfte anderer Lehrämter, wie sie das Kultusministerium nunmehr einrichten will, als eine unerlässliche Maßnahme an. Solche Weiterbildungen in „Mangelbereichen“ fordert die GEW seit längerem genauso, wie sie deren bisher zögerliche Umsetzung kritisiert.
Aber auch in angespannten Bedarfssituationen müssen Weiterbildungen so ausgelegt sein, dass eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Vordergrund steht. Dem entgegen steht, dass die an der Weiterqualifizierung für das Grundschullehramt teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen vom Schuljahresbeginn an zu über 70% ihrer Arbeitszeit zur Unterrichtsabdeckung in Klassen eingesetzt werden, für die sie noch gar nicht ausgebildet sind. Über 60% sind es für die an der Weiterbildung für das Förderschullehramt Teilnehmenden, die darüber hinaus nicht einmal einen Vorlaufkurs erhalten. Unterrichtsquantität geht so wieder einmal vor Ausbildungsqualität. Weiterhin bedeutet eine derart unzureichend ausgestattete Maßnahme eine deutliche Mehrbelastung der Kollegien an Grundschulen, in denen die Kolleginnen und Kollegen dann eingesetzt werden. Leidtragende werden deshalb wieder Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte sein.
„Auch wenn es uns gemeinsam gelungen ist, die Freistellung zur Weiterqualifizierung für das Lehramt an Grundschulen und an Förderschulen von anfänglich geplanten vier Pflichtstunden (Grundschule) bzw. sechseinhalb Pflichtstunden (Förderschule) durch politischen Druck, Verhandlungen und Gespräche deutlich zu erhöhen, bleibt die Ausstattung dieser Maßnahme weiterhin in jeglicher Hinsicht hinter den Erfordernissen zurück“ so der Vorsitzende der GEW Hessen, Jochen Nagel. „Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) diesen Maßnahmen unter diesen Bedingungen nicht zugestimmt hat. “
Der HPRLL hat in einem Schreiben an den Kultusminister die Weiterbildung für beide Lehrämter als unzureichend kritisiert. Bei seiner Entscheidung war sich das Gremium bewusst, dass der Bedarf an qualifizierten Grundschullehrkräften und Förderschullehrkräften aktuell sehr hoch ist und hat sich deswegen gleichzeitig entschieden, auf sein Recht auf Ablehnung zu verzichten. Der Kultusminister kann also die Maßnahme in Kraft setzen. Die gesamte Verantwortung für diese Weiterbildungsmaßnahmen liegt somit vollständig beim Ministerium.
Bereits der zuvor gestartete Versuch der Landesregierung, pensionierte Lehrerinnen und Lehrer wieder für den Unterricht zu rekrutieren, ist offensichtlich nicht erfolgreich gewesen. Jetzt steht auch bei diesen Maßnahmen zu befürchten, dass sich unter den vorgegebenen Bedingungen die erheblichen Probleme nicht lösen werden. Immer mehr zeigt sich, dass die politischen Fehler der Vergangenheit nicht durch ständige Flickschusterei zu beheben sind.
„Die GEW Hessen erwartet deshalb weiterhin einen fundierten Perspektivenplan für die Zukunft der Schulen. Für uns geht nichts daran vorbei: Die Abwertung der Arbeit der Lehrkräfte allgemein und vor allem der Grundschullehrkräfte muss umgehend gestoppt. Nullrunden und Arbeitszeitverlängerungen müssen vollständig zurückgenommen und alle Lehrkräfte nach A 13 besoldet werden“, so Jochen Nagel abschließend. „Bildung braucht bessere Bedingungen!“