KV Kassel Stadt | Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ernst nehmen!

Sicherheit von Schüler*innen und Lehrkräften gewährleisten! Eine Mail an die Mitglieder des Kreisverbands

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ernst nehmen!

Kultusminister Lorz hat angekündigt, dass vom 22. Juni bis zu den Sommerferien an den hessischen Grundschulen ein zweiwöchiger Probelauf mit täglichem Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler starten soll. U. a. soll dabei auch die Einhaltung der üblichen Abstandsregeln nicht weiter erforderlich sein. Lorz bezieht sich dabei auf fragwürdige Interpretationen von Äußerungen führender Virologen. Auf der Basis ähnlich fragwürdiger Aussagen bzw. noch unveröffentlichter Zwischenergebnisse von Studien hatten auch andere Bundesländer dieselben Schritte angekündigt bzw. bereits vollzogen. Nicht nur die Schulkinder, sondern auch alle ihre Kontaktpersonen – vor allem die eingesetzten Pädagog*innen – sind die Versuchskaninchen in einem höchst
riskanten gesellschaftlichen Experiment. Detailliertere Einschätzungen der GEWHessen dazu siehe:

https://www.gew-hessen.de/veroeffentlichungen/presse/pressemitteilungen-2020/

Auch wenn die veröffentlichten Infektionszahlen derzeit relativ niedrig sind, ist das Coronavirus weiterhin hoch ansteckend und nicht verschwunden. Infektionshotspots können jederzeit aufbrechen. Für den Arbeitsplatz Schule bedeutet dies, dass Hygieneregeln und Gesundheitsschutz weiterhin höchst bedeutsam sind, v.a. wenn Schulen nach und nach in den Regelbetrieb zurückkehren sollen und immer mehr Menschen in den Schulgebäuden unterwegs sein werden. Um die Sicherheit von Schüler*innen und Lehrkräften zu gewährleisten, sollten aus Sicht des GEW Kreisverbands Kassel-Stadt die folgenden Aspekte gegeben sein:

  1. Einheitliche Hygieneregeln für alle Kasseler Schulen auf höchstmöglichem Niveau unter voll umfänglicher Beachtung der rechtlichen Vorgaben.
  2. Einrichtung von Gesundheitsausschüssen an allen Schulen, besetzt mit Vertreter*innen aus Schulleitung, Personalrat, Elternbeirat, Schüler*innenvertretung, Sicherheitsbeauftragten und Hausmeistern, die die Einhaltung der Regeln überwachen.
  3. Masken nach FFP2 Standard für Schüler*innen und Lehrkräfte, da der
  4. Mindestabstand im pädagogischen Betrieb nicht immer einhaltbar ist.
  5. Lehrkräfte sind Vorbilder, was das korrekte Tragen von Masken in geschlossenen Räumen und die Beachtung der Abstandsregeln angeht.
  6. Unverzügliche Tests von Schüler*innen und Kolleg*innen beim ersten Auftreten von Symptomen.
  7. Ein täglicher PCR-Test pro Schule. Sollte dieser positiv ausfallen, müssen alle Mitglieder der Schulgemeinde getestet werden. Bis zur Ermittlung der  einzelnen Infektionsfälle muss die Schule geschlossen bleiben. Danach können die Infektionsfälle zurückverfolgt und isoliert werden.Diese Vorgehen hat auch den pädagogischen Vorteil, dass allen Betroffenen das Vorhandensein einer gefährlichen Lage sinnlich erfahrbar gemacht wird.

Vorsitzendenteam GEW Kreisverband Kassel-Stadt
Simon Aulepp | Martin Gertenbach | Christiane Stock