KV Kassel-Stadt | Überlegungen zur Coronapandemie - Gemeinsam für gesunde Arbeitsbedingungen!

Einheitliche Standards für den Gesundheitsschutz erstreiten

Entgrenzung von Arbeit verhindern

Innerschulische Demokratie stärken

1 Einheitliche Standards im Gesundheitsschutz an allen Schulen - Tests für alle Schüler*innen und Lehrkräfte!

Wir stellen fest, dass an den Schulen im hiesigen Schulamtsbezirk mit völlig unterschiedlichen Konsequenzen auf die Pandemie reagiert wird. Das Einhalten bzw. die Kontrolle von Abstands- und Hygieneregeln wird häufig selbst innerhalb einer Schule unterschiedlich geregelt – mal streng, mal „laissez-faire“. Die oft fragwürdigen Bedingungen im Alltag von Schüler*innen und die damit verbundene Infektionsgefahr an den Schulen werden kaum berücksichtigt.
Anstelle dieses „Wildwuchses“ bedarf es einheitlicher Regelungen für alle Schulen, die von den zu bildenden schulischen Gesundheitsausschüssen und dem Gesundheitsamt streng überwacht werden müssen.

Wir halten einen täglichen PCR-Test pro Schule als Risikominimierung für sinnvoll. Hierzu könnte entsprechend geschultes medizinisches Personal (z.B. Medizinstudierende als Hilfskräfte) einen Abstrich bei allen Schüler*innen und dem Personal nehmen, woraus eine Gesamtprobe für die PCR gemacht wird. Nach spätestens 48 Stunden läge ein Ergebnis vor. Sollte es positiv ausfallen, müssen alle am betreffenden Tag anwesenden Mitglieder der Schulgemeinde getestet werden. Bis zur Ermittlung der einzelnen Infektionsfälle muss die Schule geschlossen bleiben. Danach können die Infektionsfälle zurückverfolgt und isoliert werden. Dieses Vorgehen hat auch den pädagogischen Vorteil, dass allen Betroffenen das Vorhandensein einer gefährlichen Lage sinnlich erfahrbar gemacht wird.

Wenn positiv getestete Fälle an hiesigen Schulen auftauchen, werden bisher Kolleg*innen und Schüler*innen, die engen Kontakt mit den Betroffenen hatten, nicht getestet, sondern lediglich in Quarantäne geschickt. Diese Praxis erhöht die Gefahr einer „stillen“ Weitergabe des Virus. Durch die täglichen PCR Tests würde dieses Risko verringert.

2 Digitale Technologien nutzen – Datenschutz achten – Entgrenzung von Arbeit verhindern!


Ausgelöst durch die Schulschließungen im März diesen Jahres hat es in unseren Schulen einen großen Schub in Sachen Digitalisierung gegeben. Dabei wurden an vielen Stellen sowohl die Möglichkeiten dieser Technologien, als auch deren Risiken deutlich. Ebenso klar wurde, wie weit die hessischen Schulen in ihrer technischen Ausstattung und den zu deren Wartung benötigten personellen Ressourcen hinter dem Möglichen und Wünschenswerten zurückstehen.
In unseren Diskussionen im Kreisvorstand haben wir uns v.a. mit den folgenden Fragestellungen befasst:

2.1 Wie kann eine digitale Kommunikation mit unseren Schüler*innen, aber auch innerhalb eines Kollegiums erfolgen, ohne das der Datenschutz hinten angestellt wird?

Wir sehen diesbezüglich eine unüberschaubare Vielfalt von Einzel- und Insellösungen anstelle einer einheitlichen und datenschutzrechtlich sauberen Plattform für alle Schulen. Das Schulportal LANIS stellt einen Ansatz in diese Richtung dar, hat aber auch Schwächen und derzeit können wohl keine weiteren Schulen daran teilnehmen, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Die gängigen Videokonferenzlösungen sehen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen mit großer Skepsis, aber auch, da vielen Schüler*innen, aber auch Lehrkräften die technischen Voraussetzungen zu deren angemessener Nutzung fehlen.

2.2 Welche Regelungen sind notwendig, um eine weitere Entgrenzung unserer Arbeitszeit durch den Einsatz digitaler Techniken unter den gegenwärtigen Bedingungen zu vermeiden?

Die Dienstvereinbarung zur digitalen Kommunikation, die zwischen Schulamt und GPRLL besteht, scheint weitgehend in Vergessenheit geraten zu sein und müsste dringend wiederbelebt und ergänzt werden. Es fehlen aus unserer Sicht derzeit z.B. klare Regelungen darüber, wann und in welchen Umfang Lehrkräfte gehalten sind, auf digitale Kommunikation zu reagieren. Uns liegen Beispiele vor, in denen Schulleitungen an Wochenenden, oder sogar an Feiertagen in den Ferien ihre Kollegien mit E-Mails kontaktiert haben und deren direkte Antwort erwarteten, womit sie gegen die bestehende Dienstvereinbarung zur digitalen Kommunikation verstoßen. Diese Schritte zu einer völligen Entgrenzung unserer Arbeitszeit lehnen wir entschieden ab.

2.3 Welche auf digitale Technik gestützten Arbeitsmethoden sind eigentlich angemessen, um zu verhindern, dass Schüler*innen mit weniger guter technischer Ausstattung abgehängt werden?

Diese Frage steht in einem engen Zusammenhang mit den unter 4. diskutierten Aspekten. Insbesondere halten wir eine Debatte über die pädagogischen Implikationen für dringend geboten und stellen zu unserem Bedauern fest, dass derzeit zuerst über die Technik und nicht über die pädagogische Sinnhaftigkeit gesprochen wird. Der Zweck sollte das Werkzeug bestimmen und nicht umgekehrt. Wenn Online-Unterricht oder Lernplattformen zum Einsatz kommen, zeigt sich nach unseren Erfahrungen schnell, dass materiell benachteiligte Schüler*innen abgehängt werden.

2.4 Was müsste eigentlich vom Schulträger und vom Dienstherrn gewährleistet sein, damit ein sinnvoller und angemessener Einsatz digitaler Technik in der Schule stattfinden kann?

Wir stellen fest, dass all das, was in den letzten Wochen geleistet wurde im Wesentlichen aufgrund der Eigeninitative der Lehrkräfte geschehen ist und das sowohl Schüler*innen als auch Lehrkräfte mit ihrer privaten Computertechnik arbeiten mussten. Es stellt sich für uns die Frage, wie es hier mit der Lehrmittelfreiheit aussieht und welche Arbeitsmittel der Arbeitgeber uns Beschäftigten zur Verfügung stellen muss, wenn er wie selbstverständlich deren Anwendung von uns erwartet. Auch der schon vor Wochen angekündigte Zuschuss für den Kauf von Endgeräten für Schüler*innen verzögert sich auf Landesebene aus nicht nachvollziehbaren Gründen.

3 Kolleg*innen beteiligen – Innerschulische Demokratie stärken!

Wie können wir es vermeiden, dass demokratische Entscheidungsprozesse innerhalb der schulischen Gremien, v.a. der Gesamtkonferenzen, unter den gegenwärtigen Verhältnissen unter die Räder kommen und unsere Schulen immer autokratischer geführt werden?
In Krisenzeiten gibt es eine Tendenz, demokratische Beteiligungsrechte über Bord zu werfen. Auch in Schule erleben wir dies derzeit. Häufig wird dabei mit Zeitdruck, Notwendigkeit und Alternativlosigkeit argumentiert oder es wird auf einer emotionalisierten Argumentation aufbauend eine „wir sitzen doch alle in einem Boot“ Stimmung erzeugt, die verdeckt, dass es in diesem Boot einen Unterschied zwischen Kapitän*in, Offzier*innen und Mannschaften gibt.
Das notwendige Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln darf nicht dazu führen, dass unsere Mitbestimmungsrechte in den Schulgremien eingedampft werden – auch wenn Demokratie manchmal „etwas länger dauert“ führt sie mittel- und langfristig zu besseren Ergebnissen, als einsame Entscheidungen des schulischen Führungspersonals.

4 Appell

Unter normalen Umständen würden wir zu all diesen Fragen sicher eine Diskussionsveranstaltung durchführen. Da dies derzeit problematisch ist, bitten wir euch, uns von euren Erfahrungen und Einschätzungen per Mail zu berichten (gew-kasselstadt@gew-nordhessen.de), damit wir auf möglichst breiter Basis zu einem gut koordinierten gewerkschaftlichen Vorgehen finden können.

Simon Aulepp | Martin Gertenbach | Christiane Stock

KV Kassel Stadt - Vorsitzendenteam

Download des Gesamtdokuments