Mitbestimmung stärken

Stellenzuweisung und Deputate: Eine Handreichung der GEW

ab 9. August im Mitgliederbereich

Kein Zweifel: Nicht immer ist es um die demokratische Struktur von Schulen zum besten bestellt. Neue Führungskonzepte, Hierarchisierung, Ökonomisierung und Lobbyorganisationen nehmen Einfluss auf die Beteiligungsrechte und gefährden die Kultur der Mitbestimmung. Aber auch kein Zweifel: Es gibt nur wenige Bereiche des öffentlichen Dienstes, in denen die Beschäftigten so weitreichende Rechte und Möglichkeiten der Gestaltung haben, wie dies in den Schulen auf der Grundlage des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) der Fall ist. Auch wenn das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) gleichermaßen für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes gilt, haben Schulpersonalräte auf Grund der überschaubaren Größe der Schule, die jeweils eine eigene Dienststelle bildet, und der Nähe zu den Beschäftigtenbesondere Einflussmöglichkeiten. Vor allem gibt es aber neben den Möglichkeiten im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung auch die Rechte der Konferenzen, an der Ausgestaltung der pädagogischen Ziele und der Instrumente zu ihrer Umsetzung mitzuwirken. Ein Blick in die Entscheidungsrechte der Gesamtkonferenz nach §133 (HSchG) macht dies deutlich.

Die GEW hat auch in der Vergangenheit viel dafür getan, dass die Kollegien in die Lage versetzt werden, ihre Entscheidungs- und Beteiligungsrechte wahrzunehmen. In diesem Schuljahr setzt die GEW diese Aufklärungsarbeit mit einer „Handreichung zur Verwendung des Zuschlags zur Grundunterrichtsversorgung und zur Verteilung von Deputaten“ fort.

Diese Broschüre ist jetzt im Schulversand an die Schulvertrauensleute der GEW versandt worden. Die Broschüre soll Schulpersonalräte und Gesamtkonferenzen in die Lage versetzen, ihre Informations- und Beteiligungsrechte wahrzunehmen. Eine Gesamtkonferenz kann nur dann über die „Grundsätze der Unterrichts- und Erziehungsarbeit“, über die „Bildung besonderer Lerngruppen“ oder über die „Grundsätze der Unterrichtsverteilung“ entscheiden, wenn sie auch weiß, welche Ressourcen der Schule in Geldmitteln und vor allem in Form von Lehrerstunden zur Verfügung stehen.

Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet:

  • Was ist die Grundunterrichtsversorgung und wie wird sie berechnet?
  • Welche Zuweisungen gibt es für besondere Aufgaben?
  • Was ist die zusätzliche Zuweisung von 4 bzw. 5 Prozent?
  • Wofür darf dieser Zuschlag verwendet werden und wer entscheidet über die Verteilung?
  • Welche Rechte haben die Kollegien und die Personalräte?
  • Welche Deputate stehen für die Mitglieder der Schulleitung und für besondere Aufgaben von Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung?

Generell fordert die GEW, dass die Deputate für besondere zusätzliche Aufgaben, die die Belastung in den letzten Jahren deutlich nach oben geschraubt haben, für Kollegin- nen und Kollegen, aber auch für die Schulleitungen erhöht werden. Missgunst und Ärger wachsen aber dann in besonderem Maß, wenn die Ressourcen und ihre Verwendung im Interesse von Schülerinnen, Schülern und Beschäftigten nicht transparent dargestellt werden. Die Handreichung enthält zahlreiche Erklärungen und anschauliche Rechenbeispiele.

Die Broschüre und weitere ergänzende Materialien sind ab 9. August im Mitgliederbereich unter Stellenzuweisung und Deputate zu finden.