Noch vor den Weihnachtsferien

Bildung eines örtlichen Wahlvorstands an jeder Schule

 

Am 12. und 13. Mai 2020 werden an den hessischen Schulen turnusmäßig alle Personalräte neu gewählt: die Schulpersonalräte, die Gesamtpersonalräte auf der Ebene der Staatlichen Schulämter (GPRLL) und der Hauptpersonalrat (HPRLL). Die Wahlen für den Hauptpersonalrat Kultus für die Beschäftigten der Bildungsverwaltung (Schulämter, Lehrkräfteakademie, Kultusministerium) und in den Hochschulen (Hauptpersonalrat Wissenschaft und Kunst) finden am 13. und 14. Mai statt.  Die Schulen sind sehr kleine Einheiten, so dass die Wahlvorstände dort unter besonders schwierigen Umständen und ohne jede Entlastung besonderer Unterstützung bedürfen:

Das Wahlhandbuch für örtliche Wahlvorstände ist bereits Mitte November allen Schulen zugesandt worden. In ganz Hessen bieten die GEW und das GEW-Bildungswerk lea Schulungen für örtliche Wahlvorstände an. Die Termine, das Wahlhandbuch und alle Vordrucke findet man auf der Website www.gew-prwahl2020.de. Der folgende Artikel gibt einen groben Überblick über die Aufgaben der örtlichen Wahlvorstände zur Einleitung der Wahl und zur Zusammenarbeit mit den Gesamtwahlvorständen (GWV). Alle Details sind dem Wahlhandbuch zu entnehmen.

Inzwischen muss an jeder Schule ein örtlicher Wahlvorstand (ÖWV) gebildet sein. Er wird vom Schulpersonalrat benannt, ein Mitglied als Vorsitzende oder Vorsitzender. Der ÖWV hat eine ausreichend große Fläche im Lehrerzimmer reserviert, um in den nächsten Wochen alle Aushänge für alle zugänglich zu veröffentlichen. Dort hängen inzwischen die Informationen über die Zusammensetzung des ÖWV sowie des Gesamtwahlvorstands (GWV) und des Hauptwahlvorstands (HWV), die dem ÖWV vom GWV zugesandt wurden. Außerdem weiß das Sekretariat, an wen die Post für den Wahlvorstand umgehend weiterzugeben ist.

Alle Fragen rund um die Personalratswahl 2020 beantwortet unsere Homepage www.gew-prwahl2020.de