Personalratswahl vorbereiten

Im Mai 2020 werden neue Personalräte gewählt

 

In den Schulen und allen anderen Dienststellen des Landes Hessen haben die Vorbereitungen begonnen.

  • Der Hauptwahlvorstand zur Durchführung der Wahl des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) und die Gesamtwahlvorstände zur Wahl der Gesamtpersonalräte der Lehrerinnen und Lehrer (GPRLL) in den Staatlichen Schulämtern haben ihre Arbeit aufgenommen.
  • An allen Schulen sollte es inzwischen einen örtlichen Wahlvorstand geben. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird vom amtierenden Schulpersonalrat benannt, ein Mitglied als Vorsitzender oder als Vorsitzende. Diese Benennung muss spätestens bis zu den Weihnachtsferien erfolgen. Wenn es an einer Schule derzeit keinen Personalrat gibt, muss der Wahlvorstand von einer Personalversammlung benannt werden.
  • Das Wahlhandbuch der GEW ist die wichtigste Grundlage für die Arbeit der örtlichen Wahlvorstände. Es enthält alle wichtigen Termine und Informationen zur Durchführung der Wahlen. Termine für regionale Schulungen für örtliche Wahlvorstände findet man auf der GEW-Homepage zur Wahl www.gew-prwahl2020.de.
  • Nach den Weihnachtsferien gehen die Wahlvorbereitungen in die heiße Phase. Die örtlichen Wahlvorstände erstellen die Liste der Wahlberechtigten. Sie entscheidet über die Größe des Personalrats und die Zahl der Sitze für Beamte und Angestellte und für Frauen und Männer. Im Wahlhandbuch finden sie die notwendigen Hinweise, wer wahlberechtigt und wer wählbar ist.
  • Gleichzeitig beginnen auch die Gespräche darüber, wer für den nächsten Personalrat kandidieren möchte.

Warum Schulpersonalräte?

Drei Fälle aus der Praxis:

  • Ute M. hat ihre Stundenzahl reduziert, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Jetzt hat sie an drei Nachmittagen Unterricht und eine ganze Reihe von Springstunden, so dass sie ihre Kinder mittags nicht versorgen kann. Das muss nicht sein! Der Personalrat hilft!
  • Michael K. möchte gerne fünf Stunden reduzieren. Er ist zwar verheiratet, aber kinderlos. Muss ihm der Schulleiter die Teilzeitarbeit genehmigen? Der Personalrat setzt sich ein!
  • Aline A. möchte, dass ihre Fortbildungskosten aus dem Etat der Schule bezahlt werden. Die Schulleiterin lehnt ab und will lieber Bücher anschaffen.Der Personalrat klärt!

Was machen Personalräte?

  • Sie vermitteln zwischen Kolleginnen und Kollegen und der Schulleitung.
  • Sie handeln mit der Schulleitung wichtige Regelungen aus, z.B. zur Teilnahme an Fortbildungen oder über Grundsätze für Vertretungsstunden.
  • Sie achten auf Gleichbehandlung und auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zugunsten der Beschäftigten.
  • Sie nehmen ihre gesetzlichen Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen und Beförderungen und in sozialen Fragen wahr.
  • Sie engagieren sich für Arbeitsentlastung und gegen Mehrarbeit.
  • Sie beantworten wichtige Fragen in Kooperation mit den Gesamtpersonalräten und der GEW direkt und kollegial.