Personalratswahlen

Neuwahl im Schulbereich am 12. und 13. Mai 2020

Die Vorbereitungen beginnen jetzt

Im Mai 2020 werden nach dem Ende einer vierjährigen Amtszeit alle Personalräte an den Dienststellen des Landes Hessen neu gewählt. Für den Schulbereich finden die Wahlen am 12. und 13. Mai statt. Alle Lehrerinnen und Lehrer und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen wählen die örtlichen Personalräte an den Schulen und Studienseminaren,
die Gesamtpersonalräte der Lehrerinnen und Lehrer an den 15 Staatlichen Schulämtern (GPRLL) und den Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) beim Hessischen Kultusministerium.

Schulpersonalräte: Aktiv vor Ort

In Hessen bildet jede Schule eine eigene Dienststelle nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG). Dies sichert eine unmittelbare Vertretung der Interessen der Beschäftigten vor Ort.

Die Zahl der Mitglieder des Personalrats richtet sich nach der Zahl der Wahlberechtigten. An kleinen Schulen mit bis zu 15 Wahlberechtigten besteht der Personalrat nur aus einer Person, bei mehr als 15 Wahlberechtigten sind es drei Kolleginnen und Kollegen, bei mehr als 60 hat der Personalrat fünf Mitglieder. Die GEW unterstützt die Arbeit der Personalräte durch regelmäßige Treffen, Schulungen und Fortbildungen und vielfältige Informationen.

Die betriebliche Mitbestimmung ist für die GEW zusammen mit der gewerkschaftlichen Interessenvertretung vor Ort eine wichtige Grundlage für eine wirksame Mitbestimmung. Auch die HLZ wird in den nächsten Ausgaben regelmäßig über die Vorbereitung der Personalratswahlen informieren. Nach der Wahl werden in allen Regionen Schulungsveranstaltungen für neu gewählte Personalräte angeboten.

Auf Landesebene und in allen Gesamtpersonalräten ist die GEW deutlich die stärkste Kraft. Diese Ergebnisse gilt es auch bei der Personalratswahl 2020 zu sichern, denn sie gewährleisten die wichtige Vernetzung der Personalratsarbeit auf den verschiedenen Ebenen und eine kompetente Unterstützung für die Personalratsarbeit vor Ort.

Wer hat jetzt was zu tun?

In diesen Tagen beginnen an allen Schulen die Vorarbeiten zur Durchführung der Personalratsarbeit: Der Hauptwahlvorstand zur Durchführung der Wahl des HPRLL und die Gesamtwahlvorstände in den 15 Staatlichen Schulämtern haben sich konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen.

Die Schulpersonalräte müssen jetzt  einen Wahlvorstand mit mindestens drei Mitgliedern benennen. davon ein Mitglied als Vorsitzenden oder Vorsitzende. Diese Benennung muss spätestens bis zu den Weihnachtsferien erfolgen. Den Namen des oder der Vorsitzenden muss man im Sekretariat der Schule bekannt machen, damit die Post für den Wahlvorstand schnell zugestellt werden kann. Mitglieder des Wahlvorstands können auch für den Personalrat kandidieren. Wenn es an einer Schule derzeit keinen Personalrat gibt, muss der Wahlvorstand von einer Personalversammlung benannt werden.

Wie bei jeder Wahl des Personalrats werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen, die das Amt bisher ausgeübt haben, erneut kandidieren. Die Gespräche, wer den Staffelstab übernehmen kann, können nicht früh genug beginnen. Mitte November geht allen Schulen das Wahlhandbuch der GEW zu, das an die Vorsitzenden der Wahlvorstände weitergegeben werden muss. Es enthält alle wichtigen Termine und Informationen zur Durchführung der Wahlen.

Die GEW führt in allen Regionen Schulungen für örtliche Wahlvorstände durch www.gew-prwahl2020.de. Über die Kandidatinnen und Kandidaten der GEW für die Wahl der Hauptpersonalräte entscheidet eine Landesdelegiertenversammlung am 21. November 2019 im Bürgerhaus Bornheim in Frankfurt.

Nach den Weihnachtsferien gehen die Wahlvorbereitungen in die heiße Phase. Die örtlichen Wahlvorstände erstellen die Liste der Wahlberechtigten. Sie entscheidet über die Größe des Personalrats und die Zahl der Sitze für Beamte und Angestellte und für Frauen und Männer. In vielen Schulen findet eine Vorabstimmung statt, damit Beamtinnen, Beamte und Angestellte die Mitglieder des Personalrats auf einer gemeinsamen Liste wählen (gemeinsame Wahl).

Informationen zur Vorbereitung der Wahl, den offiziellen Terminplan und alle regionalen und landesweiten Veranstaltungen findet man ab Mitte November auf der Homepage www.gew-prwahl2020.de.

Bildungsverwaltung und Hochschulen

Auch in der Bildungsverwaltung und an den Hochschulen werden im Mai neue Personalräte gewählt. Die Wahltermine standen bei Redaktionsschluss dieser HLZ noch nicht fest. Die Beschäftigten der Staatlichen Schulämter und der Lehrkräfteakademie wählen dann den Hauptpersonalrat beim Hessischen Kultusministerium (HPR-Kultus). Der Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HPR-WuK) wird von den Beschäftigten der Hochschulen des Landes gewählt.

Personalratswahlen: Die Vorbereitungen beginnen JETZT!

Schulpersonalräte (ÖPR)

benennen ab sofort, spätestens bis zum 20.12.2019 einen örtlichen Wahlvorstand.

bekommen Mitte November das Wahlhandbuch der GEW und geben es an den Wahlvorstand weiter.

Örtliche Wahlvorstände
in den Schulen

(ÖWV)

teilen dem Schulsekretariat und dem Gesamtwahlvorstand den Namen und die Adresse der/des Vorsitzenden mit.

erstellen bis Ende Januar die Liste der Wahlberechtigten und ermitteln auf dieser Grundlage die Größe und Zusammensetzung des Personalrats (Beamte/Angestellte, Frauen/Männer). 

Detaillierte Infos ab Mitte November im Wahlhandbuch der GEW und ab sofort unter www.gew-prwahl2020.de