Personalratswahlen an Hochschulen

HLZ 4/2021: Personalratswahlen

Gerade in Zeiten der Pandemie haben wir gemerkt, wie wichtig eine funktionierende Mitbestimmung zum Schutz der Beschäftigten ist. Im ersten „Corona-Semester“ wurden auch an den Hochschulen Personalräte durch das Land und die Hochschullleitungen immer mal wieder übergangen.

Der Hauptpersonalrat beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HPR WuK) hat seine Mitbestimmungsrechte erfolgreich verteidigt, so dass jetzt in den Beratungen mit dem Wissenschaftsministerium eine Praxis der vertrauensvollen Zusammenarbeit, Anhörung und Auseinandersetzung herrscht. Wir arbeiten an den landesweiten Corona-Dienstanweisungen mit, setzen uns für bessere Hygiene in den Einrichtungen ein, beteiligen uns an den Krisenstäben der Hochschulen, achten auf die Anwendung bestehender Dienstvereinbarungen und sind aktiv an der Diskussion über die Rahmenbedingungen digitaler Hochschullehre beteiligt. Wir unterstützen euch als Beschäftigte und wollen dies auch weiterhin tun!

Für gute Arbeit - analog und digital!

Auch in der neuen Amtszeit werden wir uns für arbeitnehmerfreundlichere Regelungen zum mobilen Arbeiten und im Home Office und für eine Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einsetzen, z.B. durch den Einsatz von Luftfiltern und kostenfreie Ausgabe von Masken an Beschäftigte. Wir fordern, dass die Nachteile für Beschäftigte durch die Pandemie ausgeglichen werden, zum Beispiel durch eine unkomplizierte Verlängerung befristeter Verträge um die Zeit der Pandemie. Nachdem der Bund die rechtliche Möglichkeit geschaffen hat, gilt es in Hessen darauf zu achten, dass die Hochschulen die Vertragsverlängerungen auch gewähren. 

Um gute Mindeststandards für alle befristet Beschäftigten zu erreichen, werden wir uns für einen hessenweiten, möglichst verbindlichen Kodex für gute Arbeit einsetzen, der seinen Namen verdient. Hierzu gehören Mindestvertragslaufzeiten und ein Mindeststellenumfang bei Neuausschreibungen. 

Wir setzen uns dafür ein, dass die folgenden Missstände behoben werden, auch durch eine überfällige Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG): 

Die Personalräte an Hochschulen sind größtenteils aus der Mitbestimmung über befristete Arbeitsverhältnisse der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeschlossen. Über die Vergabe von selbstständigen Lehraufträgen – auf ein Semester befristet, keine Sozialversicherung, keine Rente – werden wir noch nicht mal informiert.

Seit Jahren sind rund 85 Prozent der wissenschaftlichen Bediensteten in Hessen befristet beschäftigt und die Vergabe von Lehraufträgen hat mit rund 5.700 Ende 2019 zwar wieder etwas abgenommen, befindet sich aber auf einem Allzeithoch. Auch in der Verwaltung gibt es zahlreiche Fristverträge. 

Als GEW-Personalräte werden wir keineswegs wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen, sondern unsere Kontrollfunktion ernst nehmen. Örtlich ist darauf zu achten, dass Befristungen nur im Falle eindeutig vorliegender Qualifizierungs- und Befristungsgründe ausgesprochen werden. Hessenweit wollen wir im HPR WuK die Gesamtentwicklung im Auge behalten, Dienststellen in die Verantwortung nehmen und die massenhafte Befristung in Verwaltung, Lehre und Forschung zurückdrängen.

Am 4. und 5. Mai: GEW | ver.di wählen

Das Land und die Hochschulen müssen mehr Stellen für unbefristete Beschäftigung in Lehre und Verwaltung schaffen. Die GEW Hessen hat errechnet, dass insgesamt etwa 4.000 Vollzeitstellen im Vergleich zum Jahr 2007 für eine bessere Betreuung an Hochschulen fehlen. In einem ersten Schritt könnten die Hochschulen und das Land auf die Anwendung sachgrundloser Befristungen verzichten. Stellen, die bisher über den alten bundesweiten Hochschulpakt oder über die Mittel aus der Qualitätssicherung Lehre (QSL) finanziert wurden, sowie alle Lehrkräfte für besondere Aufgaben könnten entfristet werden.

Zentral für gute Arbeit in der Lehre – egal ob analog oder digital – ist eine allgemeine und deutliche Reduzierung der Lehrverpflichtung. Hier sehen wir das Ministerium in der Pflicht, zeitnah zu handeln. Genau hinschauen werden wir auch beim Datenschutz und beim Landeshochschulentwicklungsplan. Und wir wollen uns ganz grundsätzlich wieder für mehr Akzeptanz personalrätlicher Mitbestimmung bei Hochschulleitungen einsetzen. Wir werden die digitale Lehre, die inzwischen zum Alltag gehört, kritisch begleiten und auch in der Verwaltung auf eine datenschutzkonforme Handhabung achten. Als Personalräte an Hochschulen wollen wir Vereinbarungen erwirken, die die Beschäftigten schützen und negative Folgewirkungen wie die Beschleunigung der Arbeit, Arbeitsbelastung, Arbeitshetze und Leistungsdruck verhindern. 


Katja Richter und Dr. Michael Hoffmann

Katja Richter und Dr. Michael Hoffmann kandidieren für die GEW auf der gemeinsamen Liste der Gewerkschaften ver.di und GEW für den Hauptpersonalrat beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Katja Richter arbeitet an der Hochschule Fulda in der Beratung für Promovierende und engagiert sich im dortigen Personalrat. Dr. Michael Hoffmann arbeitet als Studienkoordinator im Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen und vertritt seit über zehn Jahren die wissenschaftlichen Beschäftigten im Hauptpersonalrat.