Rückwirkende Auszahlung der Tarif- und Besoldungserhöhung 2019

Information für Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des Landes

Tarifbeschäftigte
Mit dem Tarifabschluss 2019 zum TV-Hessen Ende März haben das Land Hessen und die Gewerkschaften eine rückwirkende Entgelterhöhung zum 1. März 2019 um 3,0 Prozent (bzw. um 4,5 Prozent in der Stufe 1 in allen Entgeltgruppen), mindestens um 100 Euro monatlich vereinbart. Nach Auskunft des Innenministeriums wird die Entgelterhöhung rückwirkend mit den Juli-Bezügen (Ende Juli) zur Auszahlung gebracht. Sofern bis zu diesem Zeitpunkt die redaktionellen Tarifverträge noch nicht unterschrieben sein sollten, erfolgt die Auszahlung mit dem Hinweis „unter Vorbehalt“ in der Bezügeabrechnung.


Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger und -empfängerinnen
Das Gesetzgebungsverfahren zu einer zeitgleichen und systemkonformen Anhebung der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsbezüge ist im Juni abgeschlossen worden. Dies bedeutet, dass sich rückwirkend zum 1. März dieses Jahres die Bezüge um 3,2 Prozent erhöhen. Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter werden rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent angehoben. Das Gesetz dürfte in der ersten Julihälfte im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen veröffentlicht werden und in Kraft treten. Laut Information der Hessischen Bezügestelle wird die rückwirkende Besoldungserhöhung mit den Bezügen für den Monat August ausgezahlt.