Schulgesetz: Zur angekündigten Novellierung

„Mehr Bildungsgerechtigkeit wird so nicht ermöglicht“

Pressemitteilungen des Landesverbands Hessen, 4. Oktober 2016

Am 4. Oktober haben die Koalitionsparteien CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kultusminister Alexander Lorz Eckpunkte zur Novellierung des Hessischen Schulgesetzes vorgestellt. Eine erste Überprüfung der geplanten Änderungen durch die GEW Hessen zeigt, dass es nur um wenig substantielle Änderungen geht. Maike Wiedwald, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen, kommentiert: „Die Koalition beschränkt sich auf kleinteilige Änderungen des Schulgesetzes. Einen konsequent am Ziel der Bildungsgerechtigkeit ausgerichteten großen Wurf können wir leider nicht erkennen.“

Die GEW hat bereits vor den Sommerferien 2016 gemeinsam mit dem Landeselternbeirat, der Landesschülervertretung, dem elternbund hessen, der Landesgruppe Hessen im Grundschulverband und dem Landesausländerbeirat zentrale Anforderungen für die Novelle benannt. Die GEW forderte gemeinsam mit diesen Verbänden mehr Bildungsgerechtigkeit, eine Schule für alle und eine demokratisch verfasst Schule. Dazu sollen unter anderem mehr rhythmisierte Ganztagsschulen geschaffen werden und das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf inklusive Bildung umgesetzt werden.

Maike Wiedwald misst die nun bekannt gewordenen Pläne der Koalition an diesen Zielen: „Leider will die Koalition nun offensichtlich den mit dem Pakt für den Nachmittag beschrittenen falschen Weg sogar im Schulgesetz zementieren. Der Pakt sieht lediglich ein zusätzliches, oft kostenpflichtiges Betreuungsangebot vor. Der richtige Weg wäre es, stattdessen konsequent mehr echte rhythmisierte Ganztagsschulen zu schaffen. Nur diese können tatsächlich einen substantiellen Beitrag zu einer besseren individuellen Förderung leisten und so zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen.“

Wenngleich die Koalition die Umsetzung der Inklusion neu regeln will, hält sie aber dennoch am Ressourcenvorbehalt fest. Dieser sieht vor, dass eine inklusive Beschulung gegebenenfalls verweigert werden kann. Dazu meint Maike Wiedwald: „Die Koalition will leider am so genannten Ressourcenvorbehalt festhalten. Wir sehen inklusive Bildung hingegen als ein Menschenrecht, das nicht unter Vorbehalt gestellt werden darf.“

Eine aus Sicht der GEW erfreuliche Neuerung ist hingegen die Verankerung von Produktionsschulen im Schulgesetz. Diese sollten dringend gestärkt werden, da ihnen eine wichtige Funktion im Übergangsbereich zwischen allgemeinbildenden Schulen und Berufsausbildung oder weiterführenden beruflichen Schulformen zukommt.

Abschließend zieht Maike Wiedwald ein kritisches Fazit: „Damit Schulen erfolgreich zur Demokratie erziehen können, müssen sie auch selbst demokratisch verfasst sein. Dazu wäre eine deutliche Ausdehnung der Kompetenzen der Schulgremien in pädagogischen und schulorganisatorischen Fragen erforderlich. Mit dem Pilotprojekt zur Schulleiterqualifizierung geht das Ministerium leider in die entgegengesetzte Richtung, indem es ein hierarchisches Führungskonzept etabliert. Die GEW Hessen wird sich deutlich in den Meinungsbildungsprozess bis zur Verabschiedung des Gesetzes einbringen.“

Forderungen zum Schulgesetz