Streikrecht für Beamtinnen und Beamte?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt das Streikverbot.

Pressemitteilung der GEW Bund:

Es bleibt dabei: Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken. Das gilt auch weiterhin für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes haben heute, dem 12. Juni 2018, die Verfassungsbeschwerden der vier Lehrerinnen und Lehrer, die die GEW vertritt, zurückgewiesen. 

„Das ist ein Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Karlsruhe in einer ersten Reaktion. Aus dem heute verkündeten Urteil geht hervor, dass Beamtinnen und Beamte sich in Deutschland zwar in Gewerkschaften zusammenschließen, aber eben nicht streiken dürfen. Das höchste deutsche Gericht hält das für verfassungsgemäß. Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit fände eine Schranke in den sogenannten „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“, begründete der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, das Urteil. 

„Das Gericht schreibt damit die bisherige Rechtsprechung fest und macht damit einen Rückschritt ins vergangene Jahrhundert. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht sieht das Verfassungsgericht weder eine Kollision zwischen deutschem und internationalen Recht noch eine Kollision in der deutschen Rechtsprechung“, sagte Tepe und kündigte an, dass die GEW das Urteil jetzt eingehend prüfen und dann über die weiteren Schritte entscheide werde.

 

Die Medienberichterstattung hierzu hat begonnen:

>> Morgenmagazin | Sendung vom 12.6.2018 (Externer Link)

>> Alles zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte auf Seiten der Bundes GEW (Externer Link)

>> L e i t s ä t z e zum Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018 (Externer Link)