Die Gewerkschaften und das Land Hessen einigen sich in der Tarifverhandlung (TV-H) über…
15. Oktober 2021 Pressemitteilung
Am Freitagmorgen haben sich GEW, ver.di und die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit dem Land Hessen in Dietzenbach auf Einkommenszuwächse für die weit über 45.000 Tarifbeschäftigten des Landes geeinigt. Das Tarifergebnis soll auch auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen werden.
Noch in diesem Jahr erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro. Eine zweite Corona-Sonderzahlung in derselben Höhe wird spätestens im März 2022 ausgezahlt. Die Tabellenentgelte im Bereich des TV-Hessen werden in zwei Schritten erhöht. Zum 1. August 2022 steigen sie um 2,2 Prozent, zum 1. August 2023 um weitere 1,8 Prozent, mindestens 65 Euro. Die Laufzeit der Regelung beträgt 28 Monate bis zum 31. Januar 2024.
Der Verhandlungsführer der GEW, Daniel Merbitz, erklärte dazu: „Die Verhandlungen waren angesichts der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen schwierig, und das Ergebnis hat Licht und Schatten. Einer der Wirtschaftskrise geschuldeten verhaltenen Entgeltentwicklung bis Januar 2024 stehen aus Sicht der GEW durchaus positiv zu bewertende Regelungen gegenüber. Unter anderem ist es endlich gelungen, eine tarifliche Regelung zur Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte abzuschließen.“
Während in allen anderen Bundesländern die Eingruppierung seit mehreren Jahren durch einen Tarifvertrag festgelegt ist, war das in Hessen nicht der Fall. Bisher regelt ein einseitig durch das Land festgelegter Erlass die Eingruppierung der rund 11.000 angestellten Lehrkräfte in Hessen. GEW und Land Hessen hatten seit September 2020 über spezifisch hessische Tarifregelungen verhandelt. Die neue Lehrkräfte-Eingruppierung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
„Mit dem jetzt hier in Dietzenbach vereinbarten Tarifvertrag haben wir für viele Beschäftigte an Hessens Schulen deutliche Verbesserungen erzielt“, so Merbitz weiter. „Voll ausgebildete Grundschullehrkräfte sind zukünftig eine Entgeltgruppe höher eingruppiert. Verbesserungen bei der Bezahlung gibt es auch für die nicht voll ausgebildeten Lehrkräfte im Bereich der Sekundarstufe I. Mehr Geld erhalten auch diejenigen Beschäftigten ohne formale Lehramtsbefähigung, die seit vielen, vielen Jahren in der Entgeltgruppe 5 oder 6 feststecken, obwohl sie zum Teil sogar Schulklassen leiten.“
Der Vorsitzende der GEW Hessen, Thilo Hartmann, kommentierte ergänzend die Tarifeinigung: „Besonders freut es mich, dass sich das Land endlich auf eine einheitliche Mindestbezahlung für studentische Hilfskräfte in Höhe von 12 Euro pro Stunde festgelegt hat. Und dass dieser Stundensatz an zukünftigen tariflichen Entgelterhöhungen teilnimmt. Das ist eine gute Regelung für die vielen Tausend Betroffenen an den hessischen Hochschulen. Leider hat die Gegenseite beim Thema Befristungen an Hochschulen gegenüber substanziellen Verbesserungen eine starre Blockadehaltung eingenommen.“ Dennoch konnten Gespräche mit dem HMWK vereinbart werden, somit „liegt der Ball jetzt beim Wissenschaftsministerium. Wir erwarten die zügige Aufnahme konstruktiver Gespräche mit Ministerin Dorn über eine wirksame Begrenzung des Befristungsunwesens“, erklärte Hartmann.
Der Innenminister hat darüber hinaus in Dietzenbach zugesichert, das Tarifergebnis zeit- und systemkonform auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Auch das kostenlose Landesticket wird für die Laufzeit des Tarifvertrages weiterhin an die Beschäftigten des Landes ausgegeben. „Dies ist ein wichtiges Signal für unsere verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, da somit die Entgelterhöhungen und beide Sonderzahlungen auch auf sie übertragen werden“, so Hartmann weiter.