Überlastungsanzeigen: Druck auf Schulleitungen

GEW schreibt Brief an Kultusminister

Offenbar in der Absicht, einen Keil zwischen Schulleiterinnen und Kollegien zu treiben und Schulleitungen dazu zu bringen, Berichte über Missstände zu unterbinden bzw. nicht mehr auf dem Dienstweg nach oben weiterzuleiten, werden aktuell Schulleiterinnen von Schulämtern unter Druck gesetzt.
Die Bezirksvorsitzenden haben deshalb einen Brief an den Kultusminister geschrieben. In der nächsten Woche werden wir zudem in dieser Sache mit einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gehen.
Inzwischen ist die Zahl der uns vorliegenden Überlastungsanzeigen auf 35 angestiegen, weitere sind angekündigt. Gut so! Niemand sollte sich von Drohgebärden, die einem Obrigkeitsstaat gut zu Gesicht stünden, davon abhalten lassen, auf Missstände aufmerksam zu machen und Überlastungen anzuzeigen.

Brief an Minister Lorz

Sehr geehrter Herr Kultusminister Lorz,

wir möchten zunächst unsere Anerkennung und unseren Dank dafür zum Ausdruck bringen, in welcher Weise Ihr Ministerium und namentlich Frau Dr. Steudel in einem Schreiben an die Schulleiterinnen und Schulleiter auf Überlastungsanzeigen aus nordhessischen Schulen reagiert haben, die im Oktober d.J. bei Ihnen eingegangen sind. Sie selbst haben in diesem Schreiben die Schulleiterinnen und Schulleiter darum gebeten, sich bei ihren Kollegien für das in den Überlastungsanzeigen „zum Ausdruck kommende Engagement für Schülerinnen und Schüler“ zu bedanken. Diese respektvolle Haltung gegenüber diesen Eingaben und ihren Verfassern verdient ihrerseits unseren Respekt.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Reaktionen der Schulämter nicht immer von der gleichen Haltung getragen sind. Im Gegenteil: Aus etlichen Schulen wurde uns berichtet, dass Schulleitungen angewiesen wurden, unter erheblichem Zeitdruck schriftliche Berichte zu verfassen und dass sie zusätzlich in Dienstgesprächen unter starken Rechtfertigungsdruck gesetzt wurden. Dies soll teilweise so weit gegangen sein, dass ihnen ein Entzug von Mitteln für die zukünftige Arbeit der Schule und sogar persönliche Nachteile in Aussicht gestellt wurden. Einzelnen soll bedeutet worden sein, sie könnten sich Bewerbungen um interessante Funktionsstellen zukünftig sparen oder sie sollten nicht damit rechnen, dass ein etwaiger Antrag auf vorzeitigen Ruhestand o.ä. positiv beschieden würde.
Wir möchten Sie herzlich darum bitten, gegenüber den Schulämtern deutlich zu machen, dass sie auf die Anzeige eines Missstands weder mit der Androhung seiner Verschärfung noch mit der Ankündigung nachteiliger Folgen für die Übermittler reagieren sollten.
Wir bitten um Verständnis, wenn wir auf Wunsch der betreffenden Schulen zu diesem Zeitpunkt keine Namen nennen. Wir stehen jedoch in engem Kontakt mit diesen Schulen, haben die Berichte gut dokumentiert, werden die weitere Entwicklung sehr genau beobachten und ggf. an die Öffentlichkeit treten, wenn Konsequenzen, wie sie angedroht worden sein sollen, tatsächlich feststellbar sind. In diesem Zusammenhang ggf. notwendig werdende Konkurrentenklagen bzw. Widerspruchsverfahren von GEW-Mitgliedern werden wir selbstverständlich juristisch begleiten.

Freundliche Grüße

Johannes Batton | Carsten Leimbach | Andrea Michel


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