Unterstützung durch das Soziale Hilfswerk

Beihilfe/zinsloses Darlehen für GEW-Mitglieder in Nordhessen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Corona hält uns alle in Atem. Es ist bisher nicht absehbar, welche Folgen die Pandemie längerfristig haben wird und wann wir wieder zu so etwas wie einem „Normalzustand“ zurückkehren können.

Neben der Ansteckungsgefahr sind bei vielen die Sorgen um den eigenen Arbeitsplatz gestiegen. Mit dem Soforthilfe-Programm für Soloselbständige der Bundesregierung und der Aufstockung durch das Land Hessen sollten eigentlich Selbständige und Kleinstunternehmer, die durch die Corona-Maßnahmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten (sind), Unterstützung erfahren. Seit 29.3.2020 besteht nun das Online-Antragsformular auf der Homepage des Regierungspräsidiums. Dort heißt es allerdings, dass der zu beantragende Betrag keine Verdienst- oder Einkommensausfälle ersetzen solle, sondern lediglich für Liquiditätsengpässe wie Büromieten oder Leasingraten gedacht sei.

Damit ist die dringend notwendige Soforthilfe für die meisten Soloselbständigen im Bildungsbereich (VHS-Kursleiter, Honorarlehrkräfte, DaF/DaZ-Lehrkräfte) keine Hilfe, weil sie vor allem durch den Kursausfall in existentielle Not geraten.  

Die GEW Hessen setzt sich dafür ein, dass das Soforthilfe-Programm an dieser Stelle nachgearbeitet wird. Bis das geschieht, rät die GEW Hessen ihren Mitgliedern in den betroffenen Bereichen bis zum 31. März einen Antrag auf Grundsicherung nach SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfeleistung zu beantragen, damit sie auch noch für März 2020 Leistungen erhalten. Die Beantragung ist derzeit, was die Vermögensanrechnung angeht, erleichtert. Auch ein Antrag auf Verminderung der Krankenkassen- und Rentenversicherung wegen Erwerbsminderung kann hilfreich sein.

Als Mitglied der GEW Nordhessen sind Sie zeitgleich auch Mitglied des Sozialen Hilfswerk. Wenn nicht jetzt, wann dann, kann dieses Unterstützungsangebot Kolleginnen und Kollegen helfen!

Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind, prüfen Sie bitte, ob Sie ggf. bei uns einen Antrag auf Beihilfe oder zinsloses Darlehen einreichen möchten. Im Anhang finden Sie dazu ein Merkblatt, einen Flyer und das Antragsformular. Unsere Geschäftsstelle ist derzeit wie viele andere geschlossen und unsere Mitarbeiterinnen sind im Homeoffice. Melden Sie sich daher bei Nachfragen oder bei Antragseinreichung bitte per Mail an bezirk@gew-nordhessen.de .

Auf unserer Homepage www.gew-nordhessen.de finden Sie immer wieder aktualisierte Angaben in Bezug auf Corona, Informationen zu unserer gewerkschaftlichen Arbeit sowie dem Sozialen Hilfswerk. Schauen Sie gern regelmäßig dort vorbei, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Wir hoffen, wir kommen alle gut durch diese besondere Zeit!
Bleiben Sie gesund!

Birgit Koch
Geschäftsführerin des Sozialen Hilfswerks

Merkblatt

Antrag PDF

Flyer