Urteil: Klage gegen "Verfassungsschutz"

"empörend und unbegreiflich" - gesammelte Stellungnahmen

Silvia Gingold klagte gegen das Landesamt für "Verfassungsschutz".

Das Urteil - empörend und unbegreiflich, wie verschiedene Stellungnahmen festhalten. Lest selbst.

Silvia Gingold schließt ihre persönliche Stellungnahme zum Urteil mit der Frage "Wer schützt mich vor dem Verfassungsschutz? Das Gericht hat es nicht getan."

„Entscheidend ist“, so das Gericht in seinem Urteil, „die objektive Gerichtetheit ihres Tuns; auf die
subjektive Sicht der Klägerin kommt es nicht an. Insbesondere ist unerheblich, ob und wie sich
die Klägerin mit den Zielen der Veranstalter identifiziert…“

Mit dieser Position habe das Gericht selbst den noch in den Berufsverboteverfahren der 70iger
Jahre von den Gerichten verfolgten Grundsatz der Einzelfallprüfung verlassen, lässt der Wiesbadener
Fachanwalt für Verwaltungsrecht Otto Jäckel, der Silvia Gingold vertrat, in einer Pressemitteilung verlauten.

Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist bezeichnet das Urteil in einem Interview als "gerichtlichen Freibrief für den hessischen Verfassungsschutz".

Ulla Jelpke, innenpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, spricht in ihrer Stellungnahme von einem "Skandalurteil".

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN BdA) Kassel zeigt sich in ihrer Stellungnahme enttäuscht und empört über das Urteil.