Wege zur Beitragsquittung der GEW

Steuererklärung 2019

 

Alle Jahre wieder steht sie an: die Steuererklärung. Die Beiträge für die Mitgliedschaft in der GEW können steuerlich abgesetzt, d.h. steuermindernd geltend gemacht werden. Auch wenn inzwischen keine Belege mehr beigefügt werden müssen, möchte man die Höhe der Beiträge wissen und einen Beleg für eine mögliche Nachfrage des Finanzamts haben. Im Folgenden informieren wir über die Wege zur Beitragsquittierung.

Erster Weg: Postversand

Wie 2019 schicken wir allen Mitgliedern im Februar oder März 2020 eine Beitragsbescheinigung per Post zu. Darin ist die Höhe des im Jahr 2019 insgesamt gezahlten Beitrags ausgewiesen. Der Betrag kann in die Steuererklärung übernommen und der Beleg für eine eventuelle Kontrolle durch das Finanzamt aufgehoben werden.

Zweiter Weg: Probelauf Kontoauszug

In einem Probelauf wird der Jahresbeitrag für 2019 auch auf dem Kontoauszug mit der Abbuchung im Februar, März, April usw. ausgewiesen werden. Dort findet man neben den üblichen Daten dann auch die Information über die Höhe des im vergangenen Jahr insgesamt abgebuchten Beitrags. Da es sich um einen Probelauf handelt, gilt im Zweifel die per Post verschickte Beitragsbescheinigung. In aller Regel kann aber auch dieser Betrag übernommen und der entsprechende Steuererklärung 2019: Wege zur Beitragsquittung der GEW Auszug für eine eventuelle Kontrolle durch das Finanzamt aufgehoben werden. Bei einem erfolgreichen Probelauf wird dieses Verfahren ab 2021 den ersten Weg ersetzen.

Dritter Weg: Online abrufen

Die Jahresbeitragsbescheinigung kann auch online abgerufen werden. Einmal eingerichtet kann man immer schnell darauf zurückgreifen. Außerdem können die Mitglieder weitere wichtige Informationen über ihre GEWerkschaft herunterladen. Die Einrichtung des Zugangs ist nicht schwer:

  • im Internet auf die Seite https://www.gew.de/anmeldung/ gehen. So kommt man direkt in Meine GEW und den Mitgliederbereich.
  • Jetzt das rote Feld für „Meine GEW“ anklicken und alle Felder ausfüllen. Die geforderte Mitgliedsnummer kann man dem Adressaufkleber auf jeder E & W, seinem Kontoauszug oder dem 2019 verschickten Mitgliedsausweis entnehmen.

Einmal registriert kommt man mit einem selbst gewählten Benutzernamen und Passwort in den Mitgliedsbereich und findet dort das rote Quadrat „Beitragsbescheinigung“. Hier gilt wie oben: Betrag übernehmen und Bescheinigung aufbewahren.

Vierter Weg: Suchen und Finden

Sollten trotz allem einmal alle Stricke reißen, kann man sich natürlich auch in seinen Kontounterlagen die im Jahr 2019 überwiesenen Beiträge raussuchen, diese addieren und den Gesamtbetrag geltend machen. Da unsere Beiträge meist quartalsmäßig abgebucht werden, sind sie dann im Jan/Apr/Jul/Okt, im Feb/Mai/Aug/Nov oder im Mrz/Jun/Sep/Dez zu finden. Von Einzelanfragen bei unserer Mitgliederverwaltung bitten wir nach Möglichkeit abzusehen. Unser freundliches Team in der Mitgliederverwaltung ist in Beitragsfragen zwar gerne behilflich, aber natürlich sind auch deren Arbeitskapazitäten begrenzt. Bei knapp 25.000 Mitgliedern der hessischen GEW dürfte dies nachvollziehbar sein.

Ulrike Noll, Jochen Nagel | Schatzmeister_innenteam der GEW Hessen