Wir suchen dich

Warum sollte ich für den Personalrat kandidieren?

 

Im Mai 2020 wählen alle Beschäftigten an den hessischen Hochschulen neue Personalräte. Aus allen Hochschulen – bis auf die „autonomen“ Universitäten Frankfurt und Darmstadt – wählen wir außerdem Kolleg*innen in den Hauptpersonalrat Wissenschaft und Kunst beim hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK).

Wir kandidieren zusammen mit unserer Schwestergewerkschaft ver.di auf gemeinsamen Listen. Wir suchen sowohl Kolleg*innen, die Lust haben in den Personalräten vor Ort und am Ministerium als Hauptvertreter*innen oder Nachrücker*innen mitzuarbeiten, als auch auf einem hinteren Listenplatz, um unsere Kandidat*innen mit ihrem Namen zu unterstützen.

Warum sollte ich für den Personalrat kandidieren?

Die Mitarbeit im Personalrat bietet dir einen vertieften Einblick in die Organisationsstruktur, Funktionsweise und Leitung einer Hochschule und des hessischen Wissenschaftssystems, insbesondere zu Fragen der Personalvertretung und des Personalmanagements. Du kannst deine Ideen für Verbesserungen einbringen und Themen zusammen mit vielen Kolleg*innen voran bringen, den Arbeitgeber damit konfrontieren und nach Lösungen suchen. Du wirst fortgebildet in Bereichen des Personalvertretungsrechts und arbeitest an den Projekten des Personalrats, z.B. zum Gesundheitsschutz oder der Arbeitsplatzsicherheit. Du engagierst dich für die Interessen aller Beschäftigten, bekommst Informationen aus erster Hand und kannst für die Arbeit als Personalrat je nach Arbeitsumfang freigestellt werden.

Aber die Personalräte können doch fast nichts entscheiden, oder?

Keineswegs: Die Personalräte sorgen für die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen (letztere werden auch auf Initiative der Personalräte erarbeitet). Du kannst mitbestimmen beim Gesundheitsschutz, der Arbeitssicherheit, bei Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Arbeitsplatzgestaltung. Du wirkst bei Einstellungen von neuen Mitarbeitenden mit, setzt dich für Gleichstellung und gegen Diskriminierung ein. Als Personalrät*in hat dein Wort Gewicht: Du bist wichtige*r Ansprechpartner*in für die Hochschulleitung, Politik und Gewerkschaften.

Aber ist das nicht zu viel Arbeit?

Personalrät*innen haben das Recht, die Personalratsarbeit innerhalb ihrer vereinbarten Arbeitszeit zu erledigen. Freistellungen für einzelne PR-Mitglieder, auch von der Lehre, sind grundsätzlich möglich. Die Höhe der Freistellungen richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten der Dienststelle. Zum „Pflichtprogramm“ eines Personalrats gehört in der Regel eine Sitzung in der Woche oder alle zwei Wochen, einmal im Monat ein Gespräch mit der Hochschulleitung und einmal im Jahr eine Personalversammlung. Weitere Aufgaben bearbeitest du nach deinen Kapazitäten und Prioritäten. Wichtig dabei ist: Personalratsarbeit ist zwar ein verantwortungsvolles Amt, das rechtlich auch Vorrang vor deinen anderen dienstlichen Tätigkeiten hat, aber es ist immer noch ein Ehrenamt!

Flye