Zwei Jahre nach dem Streik vom 16. Juni 2015

GEW fordert Ende der Disziplinarverfahren

Frankfurt (GEW):  „Wir fordern den Hessischen Kultusminister, Prof. Dr. Lorz,  aus Anlass des zweiten Jahrestages des Streiks der hessischen Beamtinnen und Beamten auf, die ausgesetzten Disziplinarverfahren umgehend ohne Disziplinarverfügung zu beenden und die Unterlagen aus den Personalakten der betroffenen Beamtinnen und Beamten zu entfernen“, erklärte der GEW Landesvorsitzende Jochen Nagel heute. 

Am 16. Juni 2015 griffen tausende von hessischen Beamtinnen und Beamten zu der Maßnahme des Arbeitskampfes und folgten dem GEW Aufruf zum Streik, um sich gegen die verordnete „Nullrunde“ bei der Besoldung zu wehren. Das Kultusministerium antwortete mit einem Konfrontationskurs und eröffnete als Reaktion Disziplinarverfahren gegen die beteiligten Beamtinnen und Beamten. Seit dem 3. Mai 2016 hat Kultusminister Lorz dann die Disziplinarverfahren im Hinblick auf eine vom Bundesverfassungsgericht zu erwartende Grundsatzentscheidung zur Frage des Beamtenstreikrechts ausgesetzt. 

Offenbar hatte der Kultusminister bereits zu diesem Zeitpunkt erkannt, dass er diese Maßnahmen so nicht weiter führen könne, und auch Zweifel an deren Rechtmäßigkeit. Da inzwischen auch das Verfassungsgericht seine Entscheidung auf die lange Bank schiebt, wird mit der „Aussetzung“ faktisch die Rechtslage zu Ungunsten der Beschäftigten unterlaufen.

Das Hessische Disziplinargesetz sieht vor, dass ein Verweis nicht mehr erteilt werden darf, wenn zwei Jahre nach dem „Dienstvergehen“ – worunter die Landesregierung die Teilnahme an einem Beamtenstreik versteht – ohne Entscheidung verstrichen sind.

Diese zwei Jahre sind nun am 16. Juni 2017 verstrichen, ohne dass ein Ende absehbar ist. 

„Eine Fortführung dieser Hängepartie ist deshalb absolut unverhältnismäßig. Deshalb erwarten wir, dass der Hessische Kultusminister die Zwei-Jahres-Frist beachtet und das Ende aller anlässlich des Streiks eingeleiteten Disziplinarverfahren zum 16. Juni 2017 erklärt“, so Jochen Nagel abschließend.