Fristverlängerung für Anträge zur Lehrkräfte-Eingruppierung bis 31. Mai 2024

Tarifeinigung mit dem Land Hessen zur Fortentwicklung der Lehrkräfte-Entgeltordnung am 14. Juli 2023 erzielt

Bereits im Oktober 2021 hatten die Tarifvertragsparteien vereinbart, eine mögliche Anhebung der verbeamteten Grundschullehrkräfte auf A 13 im neuen Tarifvertrag zur Eingruppierung nachvollziehen zu wollen. Verhandlungen über die tariftechnische Umsetzung dieses Vorhabens fanden am Freitag, den 14. Juli 2023, im Hessischen Innenministerium statt.  Dabei einigten sich Arbeitgeberseite und GEW Hessen unter anderem darauf, die Frist für Anträge auf Überleitung in die neue Lehrkräfte-Entgeltordnung um zehn Monate zu verlängern. Vom bisherigen letzten Antragszeitpunkt, den 31. Juli 2023, auf den 31. Mai 2024. Der verlängerte Zeitraum gilt für Lehrkräfte aller Schulformen und für die Beschäftigten in der Unterrichtsunterstützung. Ein nach dem 31. Juli 2023 gestellter Antrag wirkt auch weiterhin auf den 1. August 2022 zurück.
 

Wer also bisher noch keinen Antrag gestellt hat, muss das nicht mehr unbedingt bis Ende des Monats Juli entschieden haben. Beantragung und Vorab-Beratung durch die GEW können auch nach den Sommerferien erfolgen.
 

Nach der Sommerpause informiert die GEW Hessen ihre Mitglieder über die genauen Festlegungen zum Bereich der Grundschulen.