Das Arbeitszeitgesetz - Reformbedürftig?

Das Arbeitszeitgesetz hat seit langem Bestand. Es existieren Regelungen, von denen wir denken, "die gibt es gar nicht mehr", z.B. die 48 Stunden Woche. Gleichzeitig stellten am Wochenende die Wirtschaftsweisen fest, dass das Arbeitszeitgesetz zu starr sei für die Herausforderungen, die durch die Digitalisierung auf die Wirtschaft zukommen. Hierüber wollen wir mit Euch diskutieren.

Zunehmend hören wir Forderungen nach Flexibilisierung oder gar Erhöhung der wöchentlichen
Arbeitszeit. Dabei wird die 40-Stundenwoche landläufig als Richtschnur für den maximalen Umfang
einer Vollzeitbeschäftigung angesehen. Gesetzlich hat im geltenden Arbeitszeitgesetz die Regelung
aus der Arbeitszeitordnung von 1919, die 48-Stunden-Woche als Regelarbeitszeit, nach wie vor
Bestand.
Die GEW Nordhessen fordert, die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte von
derzeit 48 auf 40 Stunden zu senken. Dies käme allen Beschäftigten zugute und würde auch den
Kampf um die Reduzierung der Arbeitszeit im hessischen Bildungsbereich enorm erleichtern.
Welche Aktivitäten entfaltet der DGB, um den Gesetzgeber zu einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes
zu bewegen? Hierzu wollen wir mit dem stv. Vorsitzenden des DGB's Stefan Körzell diskutieren.

Diskussionsveranstaltung

am 16.11.2017
um 19.30 Uhr
im DGB Haus, KS, Spohrstr. 6

Einladung (pdf)

HLZ Artikel zum Thema (pdf)